Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.
Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unterDie geltenden Namenskonventionen sorgen seit Jahren und in großer Regelmäßigkeit für Streit, was die Benennung von Orten und Objekten in anderssprachigen Gebieten angeht. Stein des Anstoßes ist die sogenannte „HK-Regel“ (HK=Häufigkeitsklassen).
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)
Seit vielen Jahren umstritten ist eine Regelung der Namenskonventionen, nach der deutsche Ortsbezeichnungen nicht zu verwenden sind, die nach dem Wortschatz-Portal der Uni Leipzig bei Häufigkeitsklasse 16 oder höher liegen („HK-Regel“). Diese Regelung wurde in ihrer Entstehungszeit nicht durch ein Meinungsbild legitimiert. Bei der Einführung wurde diese Regelung ausschließlich auf Namen von Städten bezogen und erst durch spätere Änderungen, ebenfalls ohne Meinungsbild, auf andere geographische Objekte und sogar Bauwerke ausgedehnt. Die Regel wird jedoch in der Praxis bis heute nur auf Städte einigermaßen konsequent angewandt.
In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Versuche aus unterschiedlichen Beweggründen über Diskussionen und Meinungsbilder (z.B.: Reform für Ortsnamen, deutsche Exonyme für Ortsnamen oder „Geographische Namen“ in anderssprachigen Gebieten) die Namenskonventionen zu verändern. Einige Meinungsbilder sind in der Vorbereitung stecken geblieben, andere wurden abgelehnt. Das letzte erfolgreiche Meinungsbild war das zu den amtlichen deutschen Ortsnamen in anderssprachigen Gebieten.
Das Problem wird am schnellsten anhand einiger Beispiele erkennbar:
Albaner Berge, Amazonasbecken, Apennin, Aralsee, Arabische Halbinsel, Atacamawüste, Ätna, Baikalsee, Balkangebirge, Banater Gebirge, Beringstraße, Blauer Nil, Dalmatien, Elburs-Gebirge, Färöer, Feuerland, Finnische Seenplatte, Franz-Josef-Land, Fünen, Galapagosinseln, Gangesdelta, Gesellschaftsinseln, Gilbertinseln, Golf von Euböa, Golf von Izmir, Große Seen, Große Sundainseln, Große Victoria-Wüste, Hochland von Abessinien, Hoher Atlas, Indus, Ionische Inseln, Isthmus von Korinth, Isthmus von Tehuantepec, Istrien, Jamal-Halbinsel, Japanische Alpen, Jungferninseln, Jütland, Kanarische Inseln, Kantabrisches Gebirge, Kap der Guten Hoffnung, Kap Hoorn, Kappadokien, Kapverdische Inseln, Karolinen, Karpaten, Kaspisches Meer, Kastilien, Kleinasien, Kleine Sundainseln, Kleiner Belt, Kleiner Kaukasus, Krimgebirge, Kurilen, Kurische Nehrung, Kykladen, Ladogasee, Lappland, Lesbos, Libysche Wüste, Malaiische Halbinsel, Manytschniederung, Marmarameer, Mandschurei, Masuren, Mesopotamien, Mittelsibirisches Bergland, Molukken, Neufundland, Neuguinea, Niederkalifornien, Nordkap, Obbusen, Oberitalienische Seen, Ohridsee, Ölberg, Onegasee, Ontariosee, Paracel-Inseln, Patagonien, Peloponnes, Poebene, Rhodopen, Rhodos, Ryūkyū-Inseln, Sankt-Lorenz-Strom, Santorin, Savoyer Alpen, Scharonebene, Seealpen, See Genezareth, Siebenbürgen, Straße von Messina, Tasmanien, Tatra, Taurusgebirge, Tempelberg, Tiber, Theiß, Titicaca-See, Tschadsee, Tschuktschen-Halbinsel, Umbrien, Ungarische Tiefebene, Vesuv, Victoriasee, Vogesen, Waldaihöhen, Westfriesische Inseln und viele mehr … – Was bringt eine Regel, die aus gutem Grund nicht befolgt wird?
Die Abweichungen von der HK-Logik lassen sich zumindest bei der Humangeographie vor allem damit begründen, dass manche Orte und Gebiete eine traditionell oder akut größere Aufmerksamkeit erfahren als andere. Zudem gilt in den NK neben der HK-Regel auch der „allgemeine Sprachgebrauch“. Das eigentliche Problem sind somit die Orte und Gebiete abseits dieser allgemein präsenten Orte.
Die Universität Leipzig wertet verschiedene Medienwebsites aus. Und diese liefern eine ziemlich unausgewogene Datenbasis:
Der Abschnitt Anderssprachige Gebiete in den Namenskonventionen wird durch folgenden Vorschlag ersetzt:
Für Orte in anderssprachigen Gebieten soll als Lemma der Name gewählt werden, der in seriösen Medien und neuerer Fachliteratur auch in nicht-historischen Zusammenhängen vorrangig verwendet wird. Bei den meisten Orten sind das im Regelfall Endonyme, nur bei bekannteren Orten halten sich meist exonymische Formen.
Diakritika sollen im Regelfall nicht weggelassen werden, auch wenn Medien und andere Werke dies der Einfachheit halber oder aufgrund technischer Beschränkungen tun. Ausnahmen sind gängige Formen wie Istanbul (İstanbul), bei denen die diakritikafreie Form als eigenständiges Exonym gelten kann und deshalb lemmatauglich ist. Auch wenn ein Artikel unter einem Endonym geführt wird, bietet es sich bei der Verlinkung solcher Artikel an, deutsche Namensformen (solange sie nicht vollkommen veraltet sind) in Klammern anzuhängen, um dem Leser die Zuordnung zu erleichtern.
Um die Gebräuchlichkeit von Städtenamen oder Namen von Verwaltungseinheiten (Provinzen u. a.) nachzuvollziehen, ist bei Streitfällen die Handhabung in deutschsprachigen Medien zu betrachten. Hierbei soll auf das Korpus C2 des Instituts für Deutsche Sprache (IDS) zurückgegriffen werden, das sich auf eine Auswahl von Zeitungen aus dem deutschsprachigen Raum stützt. Die Daten sind nach einer kostenlosen Registrierung mittels der Online-Applikation Cosmas II einsehbar. Nach einer Häufigkeitsanalyse wird diejenige Form als Lemma gewählt, welche die meisten Treffer aufweist. Es gelten folgende Richtwerte: Ein Exonym sollte nur dann verwendet werden, wenn es mindestens 40 Nennungen zeigt. Das Verhältnis Exonym zu Endonym (Trefferzahlen) sollte zudem mindestens 5:4 betragen, damit die prinzipiell nachrangigeren Exonyme als lemmatauglich gelten können.
Innerhalb der verschiedenen Corpora des IDS (die alle über Cosmas II zugänglich sind) kann das Korpus, je nach Angebot des IDS, ohne weiteres Meinungsbild auf das Gesamtkorpus geändert werden.
Wenn beleggestützte Zweifel an der Übertragbarkeit dieses Ergebnisses auf die Situation in der Fachliteratur auftreten, bieten sich Diskussionen unter Beachtung der oben aufgestellten Maximen an. Ein Einbezug von Fachportalen erscheint sinnvoll. Dies gilt besonders, wenn eine Verzerrung der Cosmas-Ergebnisse aufgrund von Namensgleichheit mehrerer Städte zu erwarten ist. Zunächst ist hier eine Auswertung der Cosmas-Ergebnisse (über Schaltfeld Ergebnisse im Interface) angebracht, um sicherzustellen, dass das Zahlenergebnis auch auf den spezifischen Ort anwendbar ist, auch können Kookkurrenzen helfen, irrelevante Treffer auszusortieren. Zusätzlich zur IDS-Datenabfrage erscheint auch eine stichprobenhafte qualitative Analyse der Verwendungshäufigkeiten über die Suchfunktion der reichweitenstarken Onlinemedien sinnvoll. Insbesondere sollte auch zusätzlich die Ortsnamenverwendung von Presse, Standard, NZZ und Spiegel, die nicht Teil des Korpus sind, betrachtet werden. Auch die GENIOS-Datenbank kann miteinbezogen werden. In verschiedenen Zusammenhängen werden oft verschiedene Formen verwendet. Es gilt also, bei der Analyse darauf zu achten, sich nicht nur auf historische Kontexte zu konzentrieren, wo verstärkt auch historische (also oft exonymische) Formen gebraucht werden, sondern vielmehr sollte die Wikipedia (bei der Lemmawahl) den zeitgenössischen Sprachgebrauch in aktuellen politischen, kulturellen oder sonstigen Zusammenhängen wiederspiegeln. Die Korpusdaten des IDS sollen also keineswegs als verbindlich, wohl aber als richtungsweisend gelten und in Streitfällen primäre Entscheidungsgrundlage sein.
Weiterhin gilt es bei kürzlich erfolgten Umbenennungen von Städten, Fingerspitzengefühl zu zeigen. Insbesondere bei eher unbekannten Städten ist es sinnvoll, aus der Umbenennung Konsequenzen für das Lemma zu ziehen, auch wenn Medien diesen Schritt noch nicht ganz vollzogen haben oder keine aktuellen Daten vorliegen.
Auch bei Ortsnamensvarianten, mit denen oft eine bestimmte politische Haltung verbunden wird und die deshalb ein besonderes Konfliktpotenzial aufweisen, ist Abwägung nötig. Grundsätzlich soll sich, soweit überhaupt möglich, auch in diesen Fällen am aktuellen öffentlichen und ggf. behördlichen Sprachgebrauch des DACH-Raums orientiert werden.
Wird von einer Verwaltungseinheit eines anderssprachigen Gebietes eine deutsche amtliche Version des Namens geführt, ist diese zu verwenden (vergleiche dazu: Meinungsbild zu amtlichen deutschen Ortsnamen in anderssprachigen Gebieten).
Bei mehrsprachigen Gebieten und Regionen mit gleichberechtigen Amtssprachen soll, soweit kein deutsches Exonym zu verwenden ist, wie folgt vorgegangen werden: Falls es nur eine amtliche Fassung des Ortsnamens gibt, ist diese zu verwenden. Das kann der Name in einer der in Frage kommenden Sprachen sein (z. B. Girona) oder auch eine Kombination (z. B. Donostia-San Sebastián). Bei Orten mit zwei oder mehr amtlichen Namensfassungen soll ggf. die Dominanz einer amtlichen Form in offiziellen Publikationen auf Regionalebene beachtet werden. Wenn keine dominante Form klar auszumachen ist, soll der in der deutschsprachigen bzw. internationalen Publizistik häufigste Name verwendet werden. Werden für politisch umstrittene Gebiete oder sonstige Spezialfälle andere Systematiken von der Community als Konsens getragen, sind auch diese als Lemma möglich und werden als Bestandteil der Namenskonventionen hier aufgeführt.
Derartige Vereinbarungen betreffen derzeit:
Es soll darauf geachtet werden, dass bei vergangenen Ereignissen, etwa der Geburt einer Persönlichkeit, die Bezeichnung verwendet wird, die zum Zeitpunkt des Ereignisses üblich war. Beispiel:
'''Rudolf von Auerswald''' (* [[1. September]] [[1795]] in [[Kwidzyn|Marienwerder]]; …) …
„Üblich“ ist für die Moderne hier in der Regel als „amtlich“ zu verstehen, wobei letztlich, soweit feststellbar, der zeitgenössische Sprachgebrauch entscheidet.
Im Bereich der physischen Geografie (Inseln, Berge etc.) ist in erster Linie die deutschsprachige geografische Fachliteratur relevant, weil in den Medien keine ausreichende Behandlung von physisch-geografischen Themen zu erwarten ist. Gewählt wird wiederum die häufigste Bezeichnung. Im Zweifelsfall sind die für die Region und den geografischen Teilbereich zuständigen Fachportale zu befragen (z. B. im Falle der Galapagosinseln das Länderportal Ecuador und das Portal Inseln und ggf. – vor allem bei Inaktivität der Regionalportale, aber auch, weil eine zentraler geführte Diskussion in vielen Fällen sinnvoll ist – zusätzlich das WikiProjekt Geographie).
Die Änderung wirkt sich auch auf den Abschnitt zur Bennenung von Bauwerken in anderssprachigen Gebieten aus. Dieser Abschnitt wird durch folgenden Vorschlag ersetzt, die obsoleten Informationen zur Handhabung des Wortschatzlexikons dann gestrichen.
Für die Lemmatisierung von Bauwerken in anderssprachigen Gebieten gelten die gleichen Grundsätze wie für geografische Namen. Als Faustregel gilt auch hier: Bekannte Bauwerke haben meist gebräuchliche deutsche Namen (Petersdom, Eiffelturm), bei unbekannteren sind die einheimischen Namensformen oft naheliegender.
Es soll bei Bauwerken aber verstärkt kunsthistorische Literatur und Reise- bzw. besonders Kunstführer beachtet werden; soweit sinnvoll, können die IDS-Daten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Auch bei Bauwerken bieten sich Diskussionen an, vorzugsweise unter Einbezug der zuständigen Fachportale.
Diese Kurzzusammenfassung liefert einen Überblick zu den Kernpunkten, ersetzt aber nicht den detailreicheren ausformulierten Vorschlagstext!
Ein Exonym (deutscher Ortsname) ist lemmatauglich, wenn
→ Diskussionen unter Einbezug der Fachportale bei unklaren Ergebnissen
→ für eine Liste von zu erwartenden Verschiebungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit siehe Wikipedia:Meinungsbilder/NK-Reform anderssprachige Gebiete/Verschiebungen.
→ für eine Liste von Benutzern, die einen Cosmas-Zugang haben und an die man sich wenden kann, wenn man sich nicht selber registieren will, siehe Wikipedia:Meinungsbilder/NK-Reform anderssprachige Gebiete/Benutzer mit Cosmas II-Zugang (weitere Eintragungen willkommen)
Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.