Die älteste erhaltene Erwähnung des Ortes findet sich im Codex Eberhardi zwischen 780 und 817 als Rotenbeche,[3] Bereits 754 soll der Trauerzug, der den Leichnam des hl. Bonifatius von Mainz nach Fulda brachte, hier übernachtet haben.
Im Heiligen Römischen Reich gehörte das Dorf zum Freigericht Kaichen, das im 15. Jahrhundert unter die Herrschaft der Burggrafschaft Friedberg kam. Als Teil des Freigerichts Kaichen fiel Rodenbach 1806 an das Großherzogtum Hessen. Rodenbach war das kirchliche Zentrum des Raumes Altenstadt. Zur Rodenbacher Mutterpfarrei gehörten Lindheim, Enzheim, Heegheim, Oberau und sogar Altenstadt.
Nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges lebten nur noch sieben Menschen in dem Dorf.
In Rodenbach galt das Partikularrecht des Freigerichts Kaichen, die Friedberger Polizeiordnung. 1679 wurde sie erneuert und gedruckt. Damit ist sie zum ersten Mal schriftlich fassbar. Sie behandelte überwiegend Verwaltungs-, Polizei- und Ordnungsrecht. Insofern blieb für den weiten Bereich des Zivilrechts das Solmser Landrecht die Hauptrechtsquelle.[4] Das Gemeine Recht galt darüber hinaus, wenn all diese Regelungen für einen Sachverhalt keine Bestimmungen enthielten. Diese Rechtslage blieb auch im 19. Jahrhundert geltendes Recht, nachdem Rodenbach an das Großherzogtum Hessen übergegangen war. Erst das Bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Januar 1900, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte dieses alte Partikularrecht außer Kraft.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rodenbach 888 Einwohner. Darunter waren 51 (5,7 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 165 Einwohner unter 18 Jahren, 399 waren zwischen 18 und 49, 198 zwischen 50 und 64 und 126 Einwohner waren älter.[13] Die Einwohner lebten in 375 Haushalten. Davon waren 105 Singlehaushalte, 117 Paare ohne Kinder und 114 Paare mit Kindern, sowie 30 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 275 Haushaltungen leben keine Senioren.[13]
Einwohnerentwicklung
Rodenbach: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2021
Jahr
Einwohner
1834
293
1840
314
1846
350
1852
315
1858
318
1864
251
1871
258
1875
236
1885
256
1895
283
1905
286
1910
298
1925
321
1939
344
1946
457
1950
442
1956
442
1961
435
1967
496
1970
510
1980
?
1990
?
2000
?
2005
930
2010
974
2011
888
2015
869
2018
914
2021
914
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Altenstadt[14]; Zensus 2011[13]
Für Rodenbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemalige Gemeinden Rodenbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[7]
Der Ortsbeirat besteht aus sieben Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 49,8 %. Dabei wurden gewählt: vier Mitglieder der CDU und dei Mitglieder der SPD.[15] Der Ortsbeirat Anja
Wenzel (CDU) zur Ortsvorsteherin.[16]
↑Heinrich Meyer zu Ermgassen, Codex Eberhardi. Band 2, Marburg 1995–2007, S. 208, Auszug 123.
↑Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 107, beiliegende Karte.
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.353.
↑ abHauptsatzung. (PDF; 120 kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Altenstadt, abgerufen im Mai 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.414 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.181ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).