Pro Milone (auch: Pro T. Annio Milone; lat. „Für Titus Annius Milo“) ist die erweiterte und überarbeitete, verschriftete Version einer Rede, die der römische Anwalt und Politiker Marcus Tullius Cicero 52 v. Chr. in Rom hielt. Darin verteidigte er den des Mordes an Publius Clodius Pulcher angeklagten Titus Annius Milo.

Das Verfahren

Cicero war Milo verpflichtet, weil dieser einige Jahre zuvor daran mitgewirkt hatte, dass Cicero aus dem Exil zurückberufen wurde. Daher übernahm er die Verteidigung, zumal er mit dem ermordeten Clodius verfeindet gewesen war. Clodius’ Tod sorgte in Rom für große Erregung, so dass Pompeius, bald darauf zum alleinigen Konsul ernannt, ein Sondergesetz erließ, das ein verkürztes Gerichtsverfahren für Milo vorsah. Unter erschwerten Umständen und vor einem ihm feindlich gesonnenen Publikum versagten Cicero beim Vortrag der Verteidigung die Nerven. Der Prozess endete folglich mit der Verurteilung Milos, der ins Exil nach Massilia ging. Die erhaltene Rede gibt somit nicht wieder, was Cicero im Prozess tatsächlich sagte, sondern wurde später von ihm niedergeschrieben und publiziert. Diese publizierte Fassung, in der Antike als einer seiner besten Redentexte beurteilt, schickte er auch an Milo in Massilia, der darauf geantwortet haben soll, er schätze sich glücklich, dass Cicero die Rede nicht so gehalten habe, da er sonst jetzt nicht die exzellenten Seebarben Massilias genießen könnte.[1]

Inhalt

Cicero führt eine „gestaffelte Verteidigung“[2] und bestreitet nacheinander, dass der Vorwurf die beschuldigte Person, die Tat und deren Bewertung treffe: Die Täter waren demnach Milos Sklaven (status coniecturalis). Zudem war es kein Mord, sondern Notwehr (status finitionis). Schließlich würde Milo als Tyrannenmörder sogar göttliche Ehren verdienen (status qualitatis).

Bekannte Zitate

Ausgaben

Übersetzungen

Literatur

Anmerkungen

  1. Cassius Dio 40,54,3; Manfred Fuhrmann: Marcus Tullius Cicero, Die politischen Reden. Lateinisch-deutsch. Band 2, Artemis und Winkler, München 1993, ISBN 3-7608-1674-6, S. 707–711.
  2. Michael von Albrecht: Geschichte der römischen Literatur. 3. Auflage, München 2003, S. 421.