Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Oberquembach erfolgte in einer Urkunde der Stadt Wetzlar unter dem Namen Quenenbach und wird in die Zeit 1259–1267 datiert.[1]
Die evangelische Kirche wurde um das Jahr 1696 an der Stelle der vorherigen Wehrkirche erbaut.
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Gemeinde Schöffengrund[2]; Zensus 2011[8]
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Niederquembach 621 Einwohner. Darunter waren 9 (1,4 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 93 Einwohner unter 18 Jahren, 237 zwischen 18 und 49, 165 zwischen 50 und 64 und 123 Einwohner waren älter.[8]
Die Einwohner lebten in 258 Haushalten. Davon waren 66 Singlehaushalte, 72 Paare ohne Kinder und 96 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 54 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 162 Haushaltungen lebten keine Senioren.[8]
Für Oberquembach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Oberquembach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[5]
Der Ortsbeirat besteht aus drei Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 56,31 %. Dabei wurden gewählt: zwei Mitglieder der „Freien Wählergemeinschaft“ (FWG) und ein Mitglied der SPD.[9] Der Ortsbeirat wählte Lars Watz (FWG) zum Ortsvorsteher.[10]
↑Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.3, S.84, Punkt 93 Abs. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; KK kB) § 4. In: Webauftritt. Gemeinde Schöffengrund, abgerufen im Februar 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.428 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).