Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Institution, Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten. Macht ist mehr oder weniger an allen Formen des menschlichen Zusammenlebens beteiligt und bedingt auf unterschiedliche Weise das Entstehen von Sozialstrukturen mit ausdifferenzierten persönlichen, sozialen oder strukturellen Machtpotenzialen und gesellschaftlich zugeschriebenen Positionen.[1][2][3] Prinzipiell, wenn auch im konkreten Fall nur schwer zu unterscheiden ist Macht von Einfluss z. B. von Experten, welcher auf die Veränderung von Einstellungen zielt.

Bezüglich der Wortherkunft von Macht (siehe unten) kann der Begriff auch so verstanden werden, dass soziale Macht nur einen – wenn auch sehr bedeutenden – Sonderfall eines grundsätzlicheren Machtbegriffs bildet.[4][5]

Allgemeines

Macht definiert den Umfang der physischen und psychischen Handlungsmöglichkeiten einer Person oder Personengruppe. Damit ist Macht nichts Gegenständliches, unmittelbar Sichtbares, sondern eine weithin unsichtbare Eigenschaft sozialer Beziehungen.[6] Die Nutzung dieser Handlungsmacht, die sich auf andere Individuen auswirken kann, aber nicht muss, ist bezogen auf ihre Auswirkungen in positivem wie auch negativem Sinne möglich. Im Alltagsverständnis überwiegt eine negative Konnotation, was sich in Begriffen wie Machtmensch, Machtbesessenheit, Machthunger und Machtergreifung zeigt.[6] Ist der Einsatz von Zwang oder Gewalt möglich, muss dies nicht stets auch negative Auswirkungen haben, so dass eine differenzierte Betrachtung von Handlungsmacht und deren Voraussetzungen und Auswirkungen notwendig ist. Die (Regelung der) Anwendung physischer Gewalt z. B. ist in der demokratischen Gesellschaft an den Staat delegiert, der in diesem Rahmen u. a. gesellschaftlich notwendige Polizeifunktionen wahrnimmt. Die Anerkennung eines staatlichen Monopols auf legitime Gewaltausübung durch die Bürger im demokratischen System ist wohl die umfangreichste denkbare Übertragung von gesellschaftlicher Macht an eine Instanz überhaupt. Anarchisten dagegen lehnen jede Art der Machtausübung in der Form von staatlicher Herrschaft ab. Dies bedeutet jedoch keine Machtlosigkeit im Sinne von Macht zu, die zur Handlungsunfähigkeit führen kann (Siehe auch: Ohnmacht (Psychologie)). In demokratischen Systemen wird die Macht durch Verfassung und Gesetz eingeschränkt.

Etymologie

Das Hauptwort Macht kann auf zwei ähnlich lautende indogermanische Wurzeln zurückgeführt werden: mag- (kneten, pressen, formen, bilden) oder magh- (machen – im Sinne von können, vermögen, fähig sein). Die erste Wurzel weist noch auf einen unmittelbaren Werkzeugbezug hin. Die zweite Wurzel weist bereits auf den sozialen Kontext einer möglichen Verfügung über sich und andere sowie eine Ausrichtung auf die Zukunft hin.[7] Auch im heutigen Sprachgebrauch schwingt oft noch eine Verdinglichung und Personalisierung von Macht mit und verstellt vielfach den Blick darauf, dass Macht in menschlichen Gesellschaften prinzipiell als „relationaler Begriff“ verstanden werden muss.[8]

Im Althochdeutschen, Altslawischen und Gotischen bedeutete das Wort Macht (gotisch: magan) so viel wie Können, Fähigkeit, Vermögen (z. B. jemand „vermag“ etwas zu tun) und ist stammverwandt mit dem Alltagsbegriff „machen“, signalisiert also Potenzialität. Vergleichbar stammt das lateinische Substantiv für „Macht“, potentia, von dem Verb posse ab, welches heute mit „können“ übersetzt wird.

Macht wird im allgemeinen Sprachgebrauch oftmals dem Wortfeld des Begriffs Herrschaft zugeordnet. Wörter wie Machtapparat, Machtergreifung, Machtwechsel, Machthaber legen dieses Verständnis nahe, zeigen jedoch, dass es faktischen Machtinhabern an politischer Legitimation fehlen kann. Macht bezeichnet also etwas Faktisches, während staatliche Autorität und Herrschaft auf durch traditionelle Normen oder moderne Verfahren legitimierten institutionellen Grundlagen basieren.[9]

Begriffsgeschichte

Auch wenn sozial legitimierte bzw. politische Machtausübung nur eine Erscheinungsform von Macht ist, steht sie doch im Mittelpunkt der Theoriebildung und des Denkens.

Zuerst beschäftigte sich die griechische Sophistik aus philosophischer Sicht mit dem Machtproblem. Thukydides behandelt im Melierdialog die Frage der inneren Macht des Rechts. Während sich die Abgesandten der Insel Melos auf den Nutzen des Gerechten berufen, vertreten die Athener ihnen gegenüber die reine, nicht weiter zu legitimierende Machtposition einer Großmacht: Recht gebe es nur bei Gleichheit der Kräfte. Machtausübung sei somit in der menschlichen Natur fundiert. Platon setzt sich mit dieser sophistischen Position im Gorgias auseinander: Die anscheinend Mächtigen seien in Wirklichkeit ohnmächtig, da sie nicht das tun, was eigentlich das Ziel jedes vernünftigen Strebens sei, sondern nur, was ihnen gerade als das beste erscheine; d. h., sie tun nicht, was sie „eigentlich“ wollen würden, wüssten sie es „besser“. Aristoteles behandelt das Machtproblem im Rahmen der Theorie von Herrschaft und Knechtschaft. Politische Herrschaft sei im Unterschied zur Despotie eine Herrschaft von Freien über Freie, die sich im Herrschen und Beherrschtwerden ablösen.

Im lateinischen Sprachbereich wird zuerst bei Cicero zwischen potestas im Sinne von Amtsgewalt und auctoritas im Sinne von Ansehen als zwei Formen der Macht explizit unterschieden. Anknüpfend an diese Unterscheidung geht Augustinus davon aus, dass Menschen eigentlich nicht über Menschen herrschen können, sondern nur über das Vernunftlose. Die Scholastik hat daraus die Frage abgeleitet, ob der gedachte paradiesische Urzustand ohne alle Formen von Herrschaft gedacht werden muss. Thomas von Aquin schränkt die Machtausübung auf vernünftige Formen der Herrschaft über Freie ein, die zum Guten hinführen. Wilhelm von Auvergne spezifiziert, dass potentia eine Form der potestas sei, die nur durch den Gehorsam der Untergebenen wirksam ist. Wilhelm von Ockham fokussiert vor allem die Aneignungsmacht der Menschen gegenüber der herrenlosen Natur durch die gemeinsame Herrschaft der Menschen gegenüber der Natur. Im Eigentum wiederum liegt nach Ockham eine wichtige Machtquelle und zugleich die materielle Grundlage für eine politische Zwangsgewalt, die von der göttlichen Macht unabhängig, jedoch von der Zustimmung der Beherrschten abhängig ist. Deren Widerstand gegen politische Machtausübung ist damit nicht länger Widerstand gegen die gottgewollte Ordnung, wie es Paulus im Kap. 13 des Briefs an die Römer fordert: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.“[10]

Marsilius von Padua geht noch weiter in der Delegitimierung geistlicher Machtausübung: Diese ist für ihn ein Widerspruch in sich. Zur Aufrechterhaltung des Friedens dürfe es nur eine einheitliche Macht geben, die mit Zwangsgewalt ausgestattet ist. Die Macht leite sich zwar von Gott her, aber zu ihrer Durchsetzung benötige sie Zwangsinstrumente, die am ehesten in einer Wahlmonarchie gegeben sind. Während sich die Spätscholastik bis zu Calvin hin weiter um die Rechtsbegründung von Macht konzentrierte, begriff Machiavelli die Macht umgekehrt von ihren Auswirkungen her; sie bedürfe anders als die Autorität nicht der Legitimation, sondern ist eine praktische Tatsache, die nur beschrieben und quasi technologisch optimiert werden kann. Jean Bodin fordert demgegenüber die Stärkung des Souveräns durch Legitimitätsbeschaffung, was jedoch nicht heißt, dass dieser in seinem Handeln durch Gesetze gebunden ist.[11]

Für Thomas Hobbes ergibt sich aus der Theorie der natürlichen Aneignungsmacht der Menschen gegenüber der Natur und den naturbedingten Machtunterschieden die Vorstellung eines naturrechtlich begründeten Herrschaftsanspruchs eines jeden auf alle anderen. Nur durch Machtkonzentration auf ein von der Rechtsordnung erschaffenes Subjekt – den Staat – kann der aus diesen konfligierenden Ansprüchen aller gegen alle folgende Krieg verhindert werden. Damit löst Hobbes in seinem Werk Leviathan das Problem der Begründung von Macht vollständig aus dem Rahmen der Rechtstheorie der Macht.

Im Gegensatz zu Thomas Hobbes liefert Spinozas Naturzustand keine normativen Kriterien für den Machtgebrauch. Das natürliche Recht eines Jeden erstreckt sich auf alles das, was durchzuführen in seiner Macht steht. Damit werden natürliches Recht und Macht gleichgesetzt. Aber auch Tugend ist an Macht gebunden, und Macht erscheint als Tugend, wenn sie aus sich heraus Wirkungen produziert und sich der Mensch an diesen Wirkungen erfreut, ohne dass er dieses durch die Überwindung von Widerständigkeit definiert.[12]

Kant entpersonalisiert den Machtbegriff, denkt ihn unabhängig von persönlicher Herrschaft und setzt die Staatsmacht des Obrigkeitsstaates, dem man Gehorsam schuldet, mit Gewalt gleich, ohne deren rechtliche Legitimation als zwingend mitzudenken.[13] Gewalt ist eine Macht, die dem Widerstand anderer Mächte übergeordnet ist.

Die Versuche zu einer theoretischen Bestimmung der Macht in der politischen Philosophie des Deutschen Idealismus, der Romantik und der Restauration zu Beginn des 19. Jh. sind durch die Erfahrung der Französischen Revolution und des politisch-militärischen Zusammenbruchs der deutschen Kleinstaaten im Gefolge der Napoleonischen Kriege bestimmt. Sie reflektieren die bedrohliche Radikalität einer durch die Auflösung konstitutionell-monarchischer Macht freigesetzten Gewaltsamkeit der innerstaatlichen Auseinandersetzungen und identifizieren sich zugleich teils enthusiastisch mit der durch nationale Vereinheitlichung und bürokratische Zentralisierung möglich gewordenen Machtpolitik. So wendet sich die politische Philosophie Fichtes, Hegels und Adam Müllers zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Voraussetzungen nationalstaatlicher Machtpositionen im Sinne einer Renaissance machiavellistischer Politik, aber auch in zunehmendem Maß den geistig-moralischen und religiösen Legitimationsgrundlagen politischer Macht zu.[14]

Fichte führt unter dem Einfluss der von ihm republikanisch gedachten Verfassung zunächst Macht und Recht wieder enger zusammen. An die Stelle der Staatsgewalt tritt bei ihm der Begriff der durch Vertrag zu legitimierenden Staatsmacht, die Angreifern entgegentritt; potestas und potentia sind nicht mehr geschieden. Für Adam Müller ist nur eine auf kollektiven Glaubensvorstellungen basierende Macht im Unterschied zur rein physischen Macht legitim.

Im Rahmen von Hegels metaphysischer Begriffstheorie, der Lehre von der begrifflichen Natur alles Seienden, ist die Macht als die Macht des Allgemeinen bestimmt, d. h. als die Macht des Übergreifens des machthabenden Begriffs gegenüber den ihm untergeordneten Momenten. Gegenüber der mächtigen Sphäre des Privatrechts und des Privatwohls stellt der Staat die übergeordnete sichernde Macht des Allgemeinen dar, so Hegel in § 261 der Grundlinien der Philosophie des Rechts. Zugleich erscheint Hegels Machtbegriff modern insofern, als er quasi interaktiv im Sinne eines Verhältnisses zum Anderen ausgeweitet ist. Macht ist endlich, solange ihr ein Nein entgegengesetzt und sie mit Gewalt ausgeübt wird. Sie ist absolut erst als Freiheit.[15]

Aus diesem Gedanken, dass Macht dort am größten ist, wo sie unsichtbar ist, entwickelt sich im 19. Jahrhundert die kreative Übertragung des Machtbegriffs und der Analyse machtdominierter Verhältnisse auf viele andere gesellschaftliche Bereiche, z. B. durch die Analyse der Religion als Machtphänomen durch Friedrich Nietzsche oder die Analyse der Klassenbeziehungen durch Karl Marx und Friedrich Engels.

Für Marx und Engels stellt die Verwandlung von persönlichen Machtverhältnissen in sachliche Machtverhältnisse das Eigentümliche moderner Gesellschaften dar, welches als transzendentale Macht des Geldes und als Herrschaft des Kapitals über die eigentlich alles begründende Arbeit zum Ausdruck kommt.[16]

Einen anderen Ausgangspunkt der Theoriebildung zum Phänomen der Macht bildet Friedrich Nietzsches Wille zur Macht, eine Formel zur Bezeichnung des unersättlichen Verlangens nach Ausübung der Macht, eines schöpferischen Triebs, der elementares Motiv alles Lebendigen ist und jenseits jeder moralischen Wertung steht. Dieses Konzept einer trieb- und elitentheoretischen Begründung von Macht wird im 19. Jahrhundert weiter ausgebaut zum postulierten Gegensatz zwischen vitalistischer Aktivität und kultureller Verfeinerung bzw. Dekadenz. Es macht sich vor allem in den antimarxistischen Elitentheorien – etwa bei Vilfredo Pareto – geltend.

Für Max Weber ist der Machtbegriff „soziologisch amorph“; er definiert ihn wie folgt: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“[17] Diese unterschiedlichen Machtbasen werden in der Folge in der soziologischen und sozialpsychologischen Theoriebildung immer weiter differenziert.

Nach Hannah Arendt entspricht Macht „der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln“. Sie entsteht, „wann immer Menschen sich zusammentun und gemeinsam handeln“.[18] Arendt betont, dass Macht etwas grundlegend Anderes sei als Kontrolle, Dominanz und Gewalt.[19] Als politische Theoretikerin hat sie den Machtbegriff in ihren Schriften bereits früh verwendet, im hier angegebenen Sinne explizit definiert hat sie ihn aber erst in ihrem 1968 begonnenen und 1970 publizierten Essay On Violence.

Michel Foucault gibt der Macht eine neue, diskursanalytische Wendung: Er kritisiert die traditionelle, juridische Machtkonzeption (Der Wille zum Wissen, 1977) als einseitig und „merkwürdig beschränkt“[20] und arbeitet die strategisch-produktiven Wirkungsweisen von Macht heraus, welchen in traditionellen Machtkonzepten wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden sei.

Basis von Macht

Die Sozialpsychologen French und Raven haben in einer heute klassischen Studie[21][22] 1959 ein Schema von fünf Kategorien entworfen, welche die verschiedenen Machtbasen einordnen, auf die sich der oder die Machtinhaber abstützen:

Subjekte und Institutionen

Gemäß einer relativ weit verbreiteten Definition ist (soziale) Macht die Fähigkeit von Personen oder Gruppen zur Steuerung des Denkens und Handelns von Anderen. Neben individuellen Akteuren können also auch Gruppen, insbesondere organisierte Gruppen, Macht besitzen und ausüben.[23] Dies können staatliche Institutionen sein wie z. B. Regierung oder Militär, die als Ordnungs- oder Schutzmacht auftreten. Zum anderen verfügen auch privatrechtliche Institutionen wie beispielsweise Unternehmen über unterschiedliche Macht. So stehen sich etwa in Anbieter-Kunden-Beziehungen organisierte Gruppen mit unterschiedlicher Macht gegenüber (nach z. B. Keysuk, 2000). Insbesondere Großunternehmen, die erhebliche Wirtschaftsmacht ausüben, oder Medienkonzerne, die je nach Reichweite, Reputation und Glaubwürdigkeit erhebliche Wirkung entfalten, indem sie gesellschaftsbezogene Ereignisse und Situationen kommentieren und deuten oder auch im schlimmsten Fall nur behaupten (Siehe auch: Medienmanipulation), sind wichtige Beispiele für unausgeglichene Machtverhältnisse. Aber auch innerhalb von Unternehmen hat die Macht verschiedener Abteilungen eine hohe Bedeutung für die gemeinschaftlich erzielten Ergebnisse (nach z. B. Engelen und Brettel, 2012).

Machtformen

Macht hat verschiedene Formen, welche etwa unter den Begriffen Definitionsmacht bzw. Benennungsmacht, Deutungshoheit (Deutungsmacht), Entscheidungsmacht, Verfügungsmacht oder anderen dargestellt werden. Diese sind jedoch ebenfalls in letzter Konsequenz immer nur Formen des Umfangs von Handlungsmacht, welche spezifische Umgebungsaspekte und -strukturen umfassen, die Auswirkungen auf die vorhandene Handlungsmacht haben.

Machtsensibilität

Machtsensibilität beschreibt eine konstitutive Empfindsamkeit gegenüber der Machtanwendung.[24] Machtsensibilität beinhaltet ein Wissen um …

Tabuisierung von Macht

Zu den zentralen Merkmalen von Macht gehört deren Tabuisierung durch Verschleierung, Verleugnung, Naturalisierung, Charismatisierung oder Mythologisierung. Die offene Reflexion und Darstellung von Machtaspekten einer Beziehung wird vielfach vermieden, da durch eine Offenlegung Abhängigkeiten transparent werden, Legitimations­druck entsteht und narzisstische Kränkungen drohen. Dies gilt meist für sämtliche Akteure (Subjekte und Institutionen) im Beziehungsgeflecht – sowohl für mächtige Akteure als auch für Akteure, die sich freiwillig oder unfreiwillig unterwerfen.[26]

Wer wiederum Machtstrukturen offenlegt – sei es in den eigenen Reihen oder von außen –, wird in der Regel diffamiert. Unterstellt wird dann vielfach, dass nur das friedliche Einvernehmen der Gruppe gestört werden solle oder dass Machthunger oder paranoide Motive zugrunde liegen würden.[27]

Die Tabuisierung von Machtverhältnissen ist zugleich ein Kennzeichen von deren Stabilität. Umgekehrt schwindet mit der Destabilisierung von Machtverhältnissen auch das Vermögen zur Tabuisierung der Machtaspekte.[28]

Das Machttabu ist in Wissenschaft und Praxis eher ein Randthema. Beleuchtet wird es ansatzweise etwa in der Soziologie,[29][28] in der Psychologie (insbesondere Psychoanalyse bzw. Psychotherapie),[26][30][27][31] in der Pädagogik,[32] in der Geschlechterforschung,[33][34] im Management[35][36] oder in der populärwissenschaftlichen Literatur.[37][38]

Theorien der Macht

Machtbezogene Studien in Einzelwissenschaften

Je nach Interesse werden verschiedene Aspekte oder Phänomene der Macht zum Gegenstand der jeweiligen Untersuchung gemacht:

Bedeutung der Macht in der Organisationstheorie und Betriebspsychologie

Innerhalb der Organisationstheorie definiert Henry Mintzberg (* 1939) Macht in Organisationen wie folgt:

„Macht ist die Fähigkeit, organisatorische Ergebnisse zu bewirken oder zu beeinflussen. – Power is the capacity to effect (or affect) organisational outcomes.

Henry Mintzberg[74]

Diese auf Organisationen eingeschränkte Begriffsbestimmung kann auch bei der Betrachtung anderer Bereiche hilfreich sein. Allgemeiner sehen daher Mallory, Segal-Horn und Lovitt Macht als

„[…] die Fähigkeit von A, B dazu zu bringen etwas zu tun, was er ansonsten nicht getan hätte. – […] the ability of A to get B to do something they would otherwise not have done.

Mallory, Segal-Horn & Lovitt[75]

Nach Gareth Morgan[76] (* 1943) gibt es die folgenden Quellen von Macht in Organisationen:

Formale Autorität
Die aufgrund von Position und Aufgabenstellung verliehene Machtbefugnis.
Verfügungsgewalt über beschränkt vorhandene Ressourcen
Die Verfügung über begrenzt vorhandene Ressourcen verleiht Macht über jeden, der auf diese Ressourcen angewiesen ist. Universellere Ressourcen (Geld, Menschen usw.) verleihen dabei mehr Macht als eingeschränkt verwendbare.
Organisationsstrukturen und -prozeduren
Die Position, die eine Person innerhalb der Strukturen oder Prozeduren (Prozesse) einer Organisation innehat, verleiht Macht und sei es nur, dass durch Verzögerung von notwendigen Arbeiten durch einen Mitarbeiter ein anderer in seiner Tätigkeit behindert wird.
Kontrolle über den Entscheidungsprozess
Wer den Entscheidungsprozess steuern kann, kann zu gewissen Teilen auch die Entscheidung mitbeeinflussen. So kann ein Finanzmanager (Controller) die sachliche Entscheidung eines Produktionsmanagers für oder gegen eine Maschine beeinflussen, weil er die Projektkostenrechnung kontrolliert.
Verfügungsgewalt über Wissen und Information
Wissen und Information geben gegenüber denen Macht, die dieses Wissen oder die Information benötigen. So verfügt die Verkaufsabteilung Informationen zum Absatz, auf die die Produktions- und Einkaufsabteilung angewiesen sind.
Boundary Management (Management der Grenzen)
Die Organisation bzw. die Organisationseinheit interagiert mit ihrer Umwelt. Mitarbeiter, die an den Grenzen bzw. Schnittstellen der Organisationseinheit erfolgreich tätig sind, verfügen über einen Informationsvorsprung und damit über mehr Macht. Traditionelle Bereiche sind der Einkauf und der Vertrieb (Supply-Chain-Management), deren potentielle Machtposition durch die Entwicklung der Produktionstheorie beeinflusst wird (Just-in-time-Produktion, Outsourcing).
Fähigkeit, Unsicherheit zu verarbeiten
Wer mit der Unsicherheit am besten umgehen kann, die sich aus der sich ständig verändernden Umwelt (siehe Umweltanalyse) ergibt, der gewinnt innerhalb einer Organisation an Macht.
Verfügungsgewalt über Technologie
Die Kontrolle einer bestimmten Technologie, d. h. die Kenntnisse, Fähigkeiten und das Wissen, wie die Technologie im Produktionsprozess einzusetzen und zu bedienen ist, kann eine wesentliche Quelle von Macht in einer Organisation sein. Sichtbar wird dies zum Beispiel in Schwerpunktstreiks, wo der Streik von drei Mitarbeitern eine ganze Produktionslinie lahmlegt.
Allianzen und informelle Netzwerke
Allianzen zwischen zwei Machthabern sowie informelle Beziehungen wie Freundschaften, Bekanntschaften, Verwandtschaften usw., verleihen Mitgliedern innerhalb eines solchen Sozialen Netzwerkes Macht.
Ausgleichende Macht
Ausgleichende Macht entsteht häufig, wenn sich viel Macht in den Händen weniger befindet. In der Opposition koordinieren oft Stakeholder ihre Aktivitäten, um ein Gegengewicht für die konzentrierte Macht zu erzeugen. So könne man die Entstehung von Gewerkschaften mitbegründen.
Symbolism and the management of meaning (Symbolismus und das Management der Bedeutung)
Wer Symbole und Bedeutungen kontrolliert, der erhält durch diese Kontrolle Macht. Diese Macht zeigt sich beispielsweise in dem Status von Priestern in vielen Gesellschaften.
Geschlechtermacht
Geschlechtermacht ist die Bezeichnung für Macht, die aufgrund von wahrgenommenen Unterschieden zwischen Menschen aufgrund ihres Geschlechtes entsteht. Das Konzept schließt auch Machtgewinn aufgrund von wahrgenommenen Unterschieden durch Rasse, Religion, Alter usw. ein.

Morgan beschreibt in seinem Modell Organisationen in demokratischen Umfeldern. Das wird beispielsweise aus der Abwesenheit von direkter Gewalt ersichtlich, die in Organisationen zumindest historische Bedeutung hat. Andererseits sind Erweiterungen im Vergleich zum Modell von French und Raven (s. o.) zu erkennen. Im Prinzip kann für jeden Stakeholder „A“ einer Organisation ein Machtprofil aufgestellt und gegen das Machtprofil eines anderen Stakeholders „B“ abgeglichen werden, mit dem „A“ einen Konflikt hat. Dieses Modell impliziert eine sehr direkte Machtposition. Das bedeutet aber nicht, dass eine Machtposition auch ausgenutzt werden muss.

Die Entscheidung darüber, ob Macht ausgeübt wird oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Morgan beschreibt in seinem Modell ausdrücklich Organisationen, vermutlich, weil in anderen Kontexten (Staat–Staat, Person–Staat usw.) andere Faktoren (s. o. French & Raven) hinzukommen.

Im politischen Kontext unterscheidet MacMillan[77] die Konzepte Macht

„Macht ist das Vermögen, tatsächliche Situationen umzustrukturieren. – Power is the capacity to restructure actual situations.

I.C. Macmillan

und Einfluss.

„Einfluss ist das Vermögen, die Wahrnehmung anderer zu kontrollieren und zu verändern. – Influence is the capacity to control and modify the perceptions of others.

I.C. Macmillan

Die hier sichtbar werdende Distanz wird durch das zweidimensionale Modell von Winstanley et al.[78] aufgezeigt, wo Regelmacht – die Entscheidung darüber, nach welchen Spielregeln die Organisation handelt – und operative Macht – die Macht, Entscheidungen innerhalb der Organisation zu treffen – miteinander in Beziehung gesetzt werden.

Stakeholder-Macht-Matrix operative Macht
niedrig hoch
Regelmacht hoch
(A)
Arm’s-length power


(B)
Comprehensive power

niedrig
(D)
Entmachtet


(C)
Operative Macht

A – Arm’s-length power bezeichnet die relativ kleine Macht innerhalb, aber erhebliche Macht von außerhalb der Organisationen, durch die diese beeinflusst werden kann. Stakeholder dieser Art agieren nicht selbst in einer Organisation, aber sie können die Spielregeln festsetzen.

Stakeholder mit B – Comprehensive Power können sowohl selbst agieren als auch die Spielregeln festsetzen. Typischerweise sind es Besitzer-Manager oder Führungskräfte in Staatsunternehmen. Es gibt Organisationen, wo diese Position nicht oder nur sehr schwach ausgeprägt ist.

Stakeholder mit operativer Macht können die Entscheidungen vor Ort treffen, tun dies aber nach Regeln, die anderswo (A oder B) festgelegt wurden. Sie sind Abteilungsleiter in Unternehmen, Büro- oder Fachbereichsleiter in öffentlichen Verwaltungen und Gruppenführer in NGOs usw.

Der Quadrant D bezeichnet Stakeholder die weder über operative Macht noch Regelmacht verfügen. Sie sind buchstäblich entmachtet.

Diese Analyse dient dem Vergleich von Stakeholders inner- und außerhalb von Organisationen. Zieht man die Definition von MacMillan (s. o.) heran, so kann man mit Winstanleys Modell differenzierter analysieren. Es ist ein typisches Werkzeug zur Analyse von Machtverhältnissen bei Veränderungsprozessen in Organisationen.

Die Macht des Individuums innerhalb einer Organisation kann über die verschiedensten Wege erwachsen, die sich häufig der direkten empirischen Untersuchung entziehen. Macht wird in der Organisationstheorie als ein aktionsbasiertes Konzept verstanden, das in enger Beziehung zum Konzept der Führung steht. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der situations- und umweltabhängig ausgeübt wird. In der Praxis lassen sich sowohl die Auswirkungen der Ausübung von Macht als auch deren Träger identifizieren, während sich die Quellen und Ursachen für die individuelle Machtposition nicht direkt erschließen.

Als Basis für die Macht von Gruppen oder Individuen wird in der Literatur die Kombination der individuellen Charaktereigenschaften im Zusammenspiel mit den Zusammenhängen innerhalb komplexer Organisationen und Umwelten genannt. Die Analyse und Diskussion wird dementsprechend auf den gesamten Bereich der Unternehmensführung ausgeweitet, in der die Macht als intrinsischer Bestandteil von Netzwerken angesehen wird. Die Aufgabe des Managements besteht dann darin, die verschiedenen Beziehungen nicht nur innerhalb der Organisation, sondern auch außerhalb dieser zu beeinflussen.[79]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Steven Lukes: Power. A Radical View. Palgrave, London 2005 [1974].
  2. Michel Foucault: Analytik der Macht. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2005.
  3. a b Hannah Arendt: On Violence. New York/ London 1970 (deutsche Ausgabe: Macht und Gewalt. Piper, München 1970, 15. Auflage 2003).
  4. Marco Iorio: Macht und Freiheit. In: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie. 32, 2007, S. 299–312.
  5. Marco Iorio: Macht und Metamacht. In: Analyse & Kritik. 30, 2008, S. 515–532.
  6. a b Peter Imbusch: Macht und Herrschaft in der wissenschaftlichen Kontroverse. In: Macht und Herrschaft. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-17924-7, S. 9–10.
  7. Volker Gerhardt: Vom Willen zur Macht: Anthropologie und Metaphysik der Macht am exemplarischen Fall Friedrich Nietzsches. Münster 1983, ISBN 3-11-012801-2, S. 10f.
  8. Katharina Inhetveen: Macht. In: Nina Baur, Hermann Korte, Martina Löw, Markus Schroer (Hrsg.): Handbuch Soziologie. Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15317-9, S. 256ff.
  9. Niklas Luhmann: Legitimation durch Verfahren. Frankfurt, 10. Auflage 1983.
  10. Macht. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 5, S. 585–591.
  11. Macht. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 5, S. 592–594.
  12. Wolfgang Bartuschat: Spinozas Theorie des Menschen. Felix Meiner Verlag, 1992, ISBN 3-7873-1273-0, S. 387.
  13. Immanuel Kant: Kritik der Urtheilskraft. Akademie-Ausgabe. Band 5, S. 260 ff.
  14. Macht. In: Handwörterbuch der Philosophie. Band 5, S. 603.
  15. Byung-Chul Han: Hegel und die Macht. Ein Versuch über die Freundlichkeit. Fink, München 2005, ISBN 3-7705-4201-0.
  16. Karl Marx: Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie. Dietz, Berlin 1953, S. 65.
  17. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Kapitel 1, § 16.
  18. Hannah Arendt: Macht und Gewalt. 4. Auflage. Piper, München 1981, S. 45 und 53.
  19. Joy Ann James: Hannah Arendt's Theory of Power as Communication: A Feminist Critique. Fordham University, 1987 (Abstract).
  20. Michel Foucault: Der Wille zum Wissen (= Sexualität und Wahrheit Bd. 1). 20. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2014, S. 87.
  21. Carin J Klein: French and Raven’s Bases of Social Power in a Not-for-Profit Health Care Facility: Perceptions and Satisfaction. Dissertation Abstracts. 59, No. 07A, 1998, 2605, OCLC 42614130.
  22. J. P. R. French Jr., B. Raven: The bases of social power. In: D. Cartwright, A. Zander (Hrsg.): Group dynamics. Harper and Row, New York 1960, S. 607–623.
  23. Dian-Marie Hosking, Ian E. Morley: A social psychology of organizing – people, processes and contexts. Harvester Wheatsheaf, 1991, ISBN 0-7450-1054-7.
  24. Melanie Misamer: Machtsensibilität in der Sozialen Arbeit. Grundwissen für reflektiertes Handeln. Kohlhammer, Stuttgart 2023, ISBN 978-3-17-042185-1.
  25. Melanie Misamer, Lena Hennecken: Machtsensibilität in der Praxis Sozialer Arbeit. Eine explorative Analyse. Hrsg.: EREV-Fachzeitschrift für evangelische Jugendhilfe. Nr. 99, 2022, ISSN 0943-4992.
  26. a b Hans-Jürgen Wirth: Pathologischer Narzissmus und Machtmissbrauch in der Politik. In: Otto F. Kernberg, Hans-Peter Hartmann (Hrsg.): Narzissmus. Grundlagen, Störungsbilder, Therapie. Stuttgart 2015, S. 163.
  27. a b Almuth Bruder-Bezzel, Klaus-Jürgen Bruder: Auf dem einen Auge blind: Die Verleugnung der Macht in der Psychoanalyse. In: Zeitschrift für Individualpsychologie. Nr. 26, 2001, S. 24–31.
  28. a b Stephen Turner: Charisma – neu bedacht. In: Peter Gostmann, Peter-Ulrich Merz-Benz (Hrsg.): Macht und Herrschaft: Zur Revision zweier soziologischer Grundbegriffe. Wiesbaden 2007, S. 96 ff.
  29. a b Norbert Elias: Welche Rolle spielen wissenschaftliche und literarische Utopien für die Zukunft? In: Aufsätze und andere Schriften II. (= Ges. Schriften. Band 15). Frankfurt am Main 1982b/2006, ISBN 3-518-58454-5, S. 217.
  30. Macht – Faszination und Tabu. In: Jung-Journal. Forum für Analytische Psychologie und Lebenskultur. Nr. 28, 2012.
  31. Marie-Luise Althoff: Macht und Ohnmacht mentalisieren: Konstruktive und destruktive Machtausübung in der Psychotherapie. Heidelberg 2017.
  32. Christoph Fantini: Macht in der Pädagogik: Theorie eines Tabu – Verleugnungspraxis in der „Neuen Koedukationsdebatte“. Bremen 2000.
  33. Gudrun-Axeli Knapp: Macht und Geschlecht. Neuere Entwicklungen in der feministischen Macht- und Herrschaftsdiskussion. In: Angelika Wetterer (Hrsg.): TraditionsBrüche. Entwicklungen feministischer Theorie. Freiburg 1992, S. 287–325.
  34. Ruth Becker, Beate Kortendiek: Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung: Theorie, Methoden, Empirie. 3. Auflage. Wiesbaden 2010.
  35. Walter K.H. Hoffmann: Macht im Management: ein Tabu wird protokolliert. Zürich 2003.
  36. Jens Henning Fischer: Steuerung in Organisationen. Wiesbaden 2009, S. 126.
  37. Christine Bauer-Jelinek: Die helle und die dunkle Seite der Macht. Wien 2000, S. 35 ff.
  38. Rainer Hank: Lob der Macht. Stuttgart 2017.
  39. „Panoptisch“ ist sein Neologismus für „überall sichtbar“.
  40. Beispiele für herrschende Eliten in der Postmoderne im Sinne von Bauman sind Fabrikanten, die von heute auf morgen ihre Produktionsstätten verlagern können oder Kriegsführer die ohne Einsatz von Bodentruppen Kriege gewinnen können. Physische Leichtigkeit ist für Bauman ein Hauptkriterium postmoderner Macht – vgl. Zygmunt Bauman: Flüchtige Moderne. Edition Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003.
  41. Michel Foucault: Der Wille zum Wissen (= Sexualität und Wahrheit Bd. 1). 20. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2014, S. 98.
  42. Michel Foucault: Der Wille zum Wissen (= Sexualität und Wahrheit Bd. 1). 20. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2014, S. 95.
  43. Michel Foucault: Der Wille zum Wissen (= Sexualität und Wahrheit Bd. 1). 20. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2014, S. 92.
  44. Norbert Elias: Wissen und Macht. Interview von Peter Ludes, darin: Der große Kampf des Intellektuellen. In: Autobiographisches und Interviews. m. Audio-CD. (= Ges. Schriften. Band 17). Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-518-58422-7, S. 279.
  45. Norbert Elias: Was ist Soziologie? (= Ges. Schriften. Band 5). Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-518-58429-4, S. 94. Grundfragen der Soziologie
  46. Norbert Elias: Notizen zum Lebenslauf. In: Autobiographisches und Interviews. m. Audio-CD. (= Ges. Schriften. Band 17). Frankfurt am Main 1990/2005, ISBN 3-518-58422-7, S. 82.
  47. Wolfgang Engler: Norbert Elias als Wissenschaftstheoretiker. In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 35. Jg., Heft 8, 1987, S. 739–745.
  48. Gerhard Fröhlich: „Inseln zuverlässigen Wissens im Ozean menschlichen Nichtwissens.“ Zur Theorie der Wissenschaften bei Norbert Elias. In: Helmut Kuzmics, Ingo Mörth (Hrsg.): Der unendliche Prozeß der Zivilisation. Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-593-34481-5, S. 95–111.
  49. Annette Treibel: Figurations- und Prozesstheorie. In: Georg Kneer, Markus Schroer (Hrsg.): Handbuch soziologische Theorien. Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-15231-8, S. 165.
  50. Robert Dahl: The Concept of Power. In: Behavioral Science. Vol. 2, No. 3, Juli 1957, S. 201–215.
  51. J. French: A Formal Theory of Social Power. In: Psychol. Rev. 1956, S. 181–194.
  52. Björn Kraus: Erkennen und Entscheiden. Grundlagen und Konsequenzen eines erkenntnistheoretischen Konstruktivismus für die Soziale Arbeit. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel 2013, S. 119 f.
  53. • Kraus, Björn 2019. Relationaler Konstruktivismus – Relationale Soziale Arbeit. Von der systemisch-konstruktivistischen Lebensweltorientierung zu einer relationalen Theorie der Sozialen Arbeit. Weinheim, München: Beltz, Juventa.
  54. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Mohr, Tübingen 1972, S. 28.
  55. "Kraus2023b. Instruktive Macht. In socialnet Lexikon. Bonn: socialnet. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/Instruktive-Macht"
  56. "Kraus2023a.Destruktive Macht. In socialnet Lexikon. Bonn: socialnet. Verfügbar unter: https://www.socialnet.de/lexikon/Destruktive-Macht"
  57. Kraus, Björn 2021. Macht - Hilfe – Kontrolle. Relationale Grundlegungen und Erweiterungen eines systemisch-konstruktivistischen Machtmodells. In B. Kraus, & W. Krieger (Hg.), Macht in der Sozialen Arbeit: Interaktionsverhältnisse zwischen Kontrolle, Partizipation und Freisetzung (S. 91–116). Det-mold: Jacobs Verlag (5. Auflage) Verfügbar unter: https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/47358.2
  58. a b Björn Kraus: Erkennen und Entscheiden. Grundlagen und Konsequenzen eines erkenntnistheoretischen Konstruktivismus für die Soziale Arbeit. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel 2013, S. 126.
  59. Björn Kraus: Erkennen und Entscheiden. Grundlagen und Konsequenzen eines erkenntnistheoretischen Konstruktivismus für die Soziale Arbeit. Beltz Juventa, Weinheim/ Basel 2013, S. 139 f.
  60. Hans Hass, Horst Lange-Prollius: Die Schöpfung geht weiter. Stuttgart-Degerloch 1978, S. 291, 355.
  61. Hans J. Morgenthau: Macht und Frieden. Grundlegung einer Theorie der internationalen Politik. Gütersloh 1963, S. 50.
  62. Joseph S. Nye: Soft power. The means to success in world politics and understand international conflict. New York 2004, ISBN 1-58648-306-4.
  63. Heinrich Popitz: Phänomene der Macht. Mohr Siebeck, Tübingen 1992, ISBN 3-16-545081-1.
  64. Marshall B. Rosenberg: Gewaltfreie Kommunikation: Eine Sprache des Lebens. Junfermann, Paderborn 2001, ISBN 3-87387-454-7.
  65. Susan Strange: International Political Economy. Piper, London 2000, ISBN 0-04-382042-5.
  66. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. 1. Halbband, Tübingen 1921/1980, S. 28.
  67. Georg Zenkert: Die Konstitution der Macht. Kompetenz, Ordnung und Integration in der politischen Verfassung. Mohr Siebeck Verlag 2004, ISBN 3-16-148484-3
  68. a b Melanie Misamer, Marcel Hackbart, Barbara Thies: Der Umgang mit Macht in der Sozialen Arbeit. Einschätzungen aus der Kinder- und Jugendhilfe. Hrsg.: Soziale Arbeit. Band 5, Nr. 6, 2017, ISSN 0490-1606, S. 450–456.
  69. Melanie Misamer: Macht und Machtmittel in der Schule: Eine empirische Untersuchung. Jacobs, Lage 2019, ISBN 978-3-89918-266-8.
  70. Melanie Misamer, Wolfgang Scholl: Eingeschätzte Machtanwendung in der Kindheitspädagogik. Zur Wichtigkeit von Prinzipienorientierung. Soziale Arbeit, 2021, ISSN 0490-1606, S. 178–183.
  71. Melanie Misamer: Machthandeln und professionsethische Prinzipien in der Kinder- und Jugendhilfe. Band 10, Nr. 2. Soziale Passagen, ISSN 2194-3117, S. 231–244.
  72. a b Melanie Misamer: Machtsensibilität. In: socialnet. socialnet GmbH, 9. März 2023, abgerufen am 24. März 2023.
  73. Dacher Keltner: The Power Paradox: How We Gain and Lose Influence. Hrsg.: PENGUIN. 2016, ISBN 978-1-59420-524-8 (Dieses Buch stellt eine gut lesbare Zusammenfassung der 20-jährigen Forschung des an der University Berkeley ansässigen Psychologieprofessors Dacher Keltner und seines Kollegiums dar.).
  74. Henry Mintzberg: Power in and Around Organisations. Prentice-Hall, Englewood Cliffs, NJ 1983; zitiert in Mallory Geoff, Susan Segal-Horn, Michael Lovitt: Organisational Capabilities: Culture and Power. The Open University, Milton Keynes 2002, ISBN 0-7492-9273-3, S. 8–44.
  75. Mallory Geoff, Susan Segal-Horn, Michael Lovitt: Organisational Capabilities: Culture and Power. The Open University, Milton Keynes 2002, ISBN 0-7492-9273-3, S. 8–44.
  76. Gareth Morgan: Images of Organisation. Sage, Newbury Park, Ca 1986, zitiert in Eric Cassells: Organisational Purposes and Objectives. Open University, Milton Keynes 2002, ISBN 0-7492-3902-6, S. 2–39, hier S. 40.
  77. I. C. MacMillan: Strategy Formulation: political concepts. West Publishing, St Paul, MN 1978.
  78. D. D. Winstanley, S. Sorabji, S. Dawson: When the pieces don’t fit: a stakeholder power matrix to analyse public sector restructuring. In: Public Money and Management. April–Juni 1995, S. 19–26.
  79. R. Rosenfeld, D. Wilson: Managing Organizations. McGraw-Hill, 1999, ISBN 0-07-707643-5, S. 213.