B3 ist eine funktionelle Klassifizierung für Sportler, die den wettbewerbsrelevanten Grad der Behinderung in paralympischen Sportarten kennzeichnet. Nach B3 klassifizierte Sportler müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

„Sehbehindert: Von der Sehschärfe über 2/60 bis 6/60 und/oder einer Gesichtsfeldeinschränkung von 5° bis 20° (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).“[1][2]

Abgeleitete Startklassen

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Ausschließlich nach B3 klassifizierte paralympische Sportler sind in den folgenden Startklassen der paralympischen Sportarten startberechtigt:[1]

Wichtige Hilfen und Bedingungen für nach B3 klassifizierte Sportler in den jeweiligen Sportarten:

Weitere Startklassen

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Nach B3 klassifizierte paralympische Sportler sind zusammen mit anderweitig beeinträchtigten Sportlern in den folgenden Startklassen der paralympischen Sportarten startberechtigt (mit Verlinkungen zu den Startklassen):[1]

  • Rudern (Startklasse LTA-VI)
  • Segeln (Startklasse Befähigungsgrad 7)

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Nationales Paralympisches Komitee Deutschland: Leitfaden paralympisches Klassifizierungssystem 2016
  2. Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp): Das Klassifizierungssystem der paralympischen Sportarten