B1 ist eine funktionelle Klassifizierung für Sportler, die den wettbewerbsrelevanten Grad der Behinderung in paralympischen Sportarten kennzeichnet.

Nach B1 klassifizierte Sportler müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

„Vollblinde: Keine Lichtempfindung in beiden Augen bis zur Lichtempfindung, aber unfähig, eine Handbewegung wahrzunehmen in irgendeiner Entfernung oder Richtung.“[1][2]

Abgeleitete Startklassen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach B1 klassifizierte paralympische Sportler sind in den folgenden Startklassen und Sportarten startberechtigt:[1]

Besondere Bedingungen für nach B1 klassifizierte Sportler je nach Sportart:

Weitere Startklassen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach B1 klassifizierte paralympische Sportler sind zusammen mit anderweitig beeinträchtigten Sportlern in den folgenden Startklassen und Sportarten startberechtigt (mit Verlinkungen zu den Startklassen):[1]

Siehe auch

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c Nationales Paralympisches Komitee Deutschland: Leitfaden paralympisches Klassifizierungssystem 2016
  2. Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp): Das Klassifizierungssystem der paralympischen Sportarten