Das Amt Sinzig-Remagen war vom 16. bis 18. Jahrhundert ein landesherrliches Amt im Herzogtum Jülich mit Sitz in Sinzig, einer Stadt im heutigen Landkreis Ahrweiler im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Geschichte

Der Amtmann des Landesherrn hatte die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Rechtspflege und den Einzug der Steuern. Während die Niedere Gerichtsbarkeit den örtlichen Schöffengerichten unter dem Vorsitz des jeweiligen Schultheißen unterstand, oblag die Hohe Gerichtsbarkeit einem Amtsrichter des Landesherrn. Der Kellner war die Amtsperson, der die Verwaltung der Steuereinnahmen unterstand.

Mit der Besetzung des Rheinlands im Jahre 1794 durch französische Truppen und der dadurch erfolgten Neuorganisation wurde das Amt Sinzig-Remagen aufgelöst. Es wurde der Kanton Remagen im Arrondissement Bonn (Rhein-Mosel-Département) geschaffen.

Ortschaften

Das Gebiet des Amtes unterscheidet sich deutlich vom Gebiet der heutigen Städte Sinzig und Remagen. Folgende Ortschaften gehörten zum Amt:[1]

Amtmänner

Nach dem Dreißigjährigen Krieg kam die Stelle des Amtmanns in den erblichen Besitz der Freiherren bzw. späteren Grafen von der Leyen, die jedoch die Amtsgeschäfte von einem Amtsverwalter ausführen ließen. Folgende Amtsverwalter sind bekannt:

Literatur

Einzelnachweise

  1. Wilhelm von Mirbach: Zur Territorialgeschichte des Herzogthums Jülich. Hamel, Düren 1874, S. 30–34 (Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf).
  2. Quittung des Werner Holzsadel von Nassenerfurth vom 5. April 1508. Regesten der Landgrafen von Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 2. Dezember 2018.