Die Replik ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten. Der Kläger kann darin die vom Beklagten vorgetragenen Tatsachen entweder

Er kann aber auch neue Tatsachen vorbringen, die die Wirkung der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen entkräften.

Die Replik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen.

Die Erwiderung auf eine Replik nennt man Duplik (die folgenden Erwiderungen entsprechend: Triplik, Quadruplik …).

Reihenfolge

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Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
  6. Quadruplik des Beklagten
  7. Quintuplik des Klägers[1]
  8. Sextuplik des Beklagten

Beispiel

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Einzelnachweise

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  1. Sextuplik. In: Deutsches Rechtswörterbuch. Heidelberger Akademie der Wissenschaften, abgerufen am 15. April 2024.