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Richtlinien im Bereich Wirtschaft


Relevanzkriterien

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Es gelten die allgemeinen Relevanzkriterien und für Wirtschaftsunternehmen ferner folgende Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.

Relevanz wird ab einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro angenommen. Hierbei gilt:

Anforderungen an enzyklopädische Artikel

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An einen enzyklopädischer Artikel in der Kategorie:Wirtschaft werden in der Konkretisierung von WP:WSIGA folgende Anforderungen gestellt:

  • Der Artikelgegenstand ist enzyklopädisch relevant.
  • Der Artikel enthält eine Einleitung, die das Lemma definiert, damit der Leser weiß, worum es überhaupt geht.
  • Der Artikel benutzt eine weitgehend wertungsfreie Darstellung im Sinne von WP:NPOV und WP:KTF:
    • Enthält der Artikel Wertungen (insb. Kritik), so muss dargestellt werden, dass diese Wertungen nicht vom Autor des Artikels, sondern aus einer selbst relevanten und reputablen Quelle stammen, die nachvollziehbar zu referenzieren ist.
    • Artikel, in denen der Autor selbst einen Sachverhalt bewertet und/oder interpretiert, sind kategorisch unenzyklopädisch.
    • Werden durch die gewählte Darstellung Zusammenhänge zwischen Einzelaspekten suggeriert, so ist im Zweifelsfall – neben den Einzelaspekten selbst – auch der Sachzusammenhang zu belegen.
  • Der Artikel bietet eine Erläuterung der thematischen Bedeutung und eine Einordnung in den Kontext:
    • Es reicht nicht aus, dass ein Artikel einen Artikelgegenstand bis ins Genaueste beschreibt. Viel wichtiger ist es herauszustellen, warum dieses Thema wichtig und damit relevant im enzyklopädischen Sinne ist. Ein Artikel zu einem Handymodell wird beispielsweise erst dann „enzyklopädisch“, wenn auf Verbreitung und Resonanz in der Öffentlichkeit eingegangen wird.
  • Der Artikelinhalt ist durch die durchgängige Verwendung und sorgfältige Referenzierung nachvollziehbarer, relevanter, überprüfbarer und möglichst unabhängiger Quellen belegt (WP:QA).
  • Der Artikel bietet einen konkreten Mehrwert für den Leser:
    • Die im Artikel enthaltenen Darstellungen sollten über das hinaus gehen, was auf dem offensichtlichen Wege zu finden ist. Beispiel: Bei einem Artikel über ein Produkt muss dieser mehr enthalten, als die vom Hersteller selbst bereitgestellte Werbeinformation. Genauso sollte ein Artikel über ein literarisches Werk mehr enthalten als die ohnehin bereits auf dem Klappentext genannten Informationen. Dieses Kriterium ergibt sich bei sorgfältiger Beachtung vorstehender Aufzählung meist von selbst.
  • Artikel, die noch bestehende Unternehmen zum Gegenstand haben, sollten die Vorlage:Infobox Unternehmen verwenden.

Zusatzkonventionen für wirtschaftswissenschaftliche Artikel

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Ein Artikel in der Kategorie:Wirtschaftswissenschaft sollte auf die Standardanforderungen aufbauend folgende Elemente enthalten:

  • zeitliche Einordnung/Entwicklung (z. B. wann kam der Begriff/die Methode auf? Wer gilt als „Schöpfer“?),
  • fachliche Einordnung in das Fachgebiet (z. B. Controlling im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre),
  • wesentliche Bestandteile, Strömungen oder/und Formen sowie Bewertung durch andere wirtschaftswissenschaftliche Strömungen
  • Literaturhinweise (auf Standardwerke und grundlegende Fachbeiträge),
  • Quellen: Rezipierten wissenschaftlichen Quellen ist bei der Artikelarbeit im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich unbedingter Vorrang zu geben. Im Dissensfall sind rezipierte wissenschaftliche Belege des strittigen Inhalts Pflicht. Die Beweislast liegt bei dem, der den umstrittenen Inhalt im Artikel haben möchte.
  • alle Artikelinhalte müssen belegbar sein. Beleglosigkeit ist ein Löschgrund für wirtschaftswissenschaftliche Artikel.
  • ggf. Einfügen von Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen mittels ((Rechtshinweis)).

Zusatzkonventionen für Artikel über Unternehmen

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Artikel über Unternehmen sind besonders sensibel, da diese zum einen ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu Werbezwecken missbraucht zu werden und zum anderen die Quellenlage vielfach schlecht ist. Daher gelten ergänzend zu den allgemeinen Regeln für Artikel in der Wikipedia folgende Konkretisierungen:

Alle Aussagen in Unternehmensartikeln bedürfen geeigneter Quellen gemäß WP:Q. Bei Quellen für Unternehmensartikel ergibt sich die Problematik, dass die Angaben über Unternehmen typischerweise immer ursprünglich aus dem Unternehmen selbst stammen. Daher gilt als Grundsatz:

Für oft genutzte Quellen gilt:

Interessenskonflikte

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Mitautoren bei Unternehmensartikeln sind häufig Mitarbeiter der Unternehmen selbst (Pressestellen, Marketingabteilungen) oder beauftragte Agenturen. Diese unterliegen einem Interessenkonflikt, da die Interessen der Wikipedia, eine neutrale Enzyklopädie zu sein, sich von den Interessen des Unternehmens (sich und seine Produkte gut darzustellen) deutlich unterscheiden. Grundsätzlich ist es trotz dieser Interessenkonflikte zulässig, Artikel über das "eigene" Unternehmen zu bearbeiten. Es sind aber zwingend folgende Punkte zu beachten:

Lemmata bei Umbenennungen, Aufspaltungen, Fusionen und Übernahmen

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Maßstab für die Benennung von Artikel über Unternehmen ist WP:NK#Unternehmen. Bei Umbenennungen ist dabei folgendes zu beachten:

Bei Aufspaltungen, Fusionen und Übernahmen ist dabei folgendes zu beachten:


Zusatzkonventionen für Artikel über Marken

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Es bestehen keine speziellen Relevanzkriterien für Marken, daher sind WP:RK#A anzuwenden. In Bezug auf Marken sind daher folgende Punkte geeignet enzyklopädische Relevanz zu erzeugen:

Im Regelfall sind Marken jedoch nicht enzyklopädisch eigenständig relevant. Sofern sie allgemein bekannt sind, sind sie sinnvollerweise in folgenden Artikeln darzustellen:

Ob eine Weiterleitung von Markenname auf den genannten Artikel erfolgen soll, richtet sich nach WP:WL#Nebenaspekt und Hauptthema sowie keine Weiterleitung auf unterschiedliche Dinge.

Zusatzkonventionen für Artikel über Wirtschaftverbände

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Die enzyklopädische Relevanz von Wirtschaftverbänden richtet sich grundsätzlich nach WP:RK#V. Dabei gilt zu

  1. "eine überregionale Bedeutung haben"
    1. überregional ist bei Verbänden auf nationaler Ebene typischerweise gegeben
    2. Bei Verbänden auf Ebene von Bundesländern oder anderen subnationalen Gebieten ist WP:RK#Unterorganisationen maßgeblich. Im Zweifel ist eine Darstellung beim übergeordneten Verband sinnvoll
    3. Bedeutung ist eine Bedeutung über den Verband und seine Mitglieder hinaus. Dies ist bei Wirtschaftverbänden typischerweise (die Liste ist nicht abschließend)
      1. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Normen und Standards der jeweiligen Branche
      2. Veröffentlichung von für die Branche wichtigen Publikationen
      3. Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen in einem Umfang, der einen Verlag oder ein Forschungsprojekt relevant machen würde
      4. konkrete Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, z.B. durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen, Entsenden von Experten. Die einfache Aufnahme in ein Lobby-Register oder informelle Lobbyarbeit reicht alleine nicht aus
  2. "besondere mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben",
    1. Kern hier ist die Berichterstattung über den Verband selbst und seine Aktivitäten. Berichterstattung bei denen der Verband lediglich erwähnt wird aber nicht im Fokus des Interesses des Medienberichtes steht, tragen deutlich weniger zur Relevanz bei. Dies ist oft der Fall, wenn Repräsentanten des Verbandes in Medien zu Wort kommen und der Verband dann mit erwähnt wird.
  3. "eine besondere Tradition haben" oder
    1. Die Tradition nahezu aller Verbände weist in Deutschland Brüche auf, da in der Zeit des Nationalsozialismus und der DDR eine Selbstorganisation der Wirtschaft nicht möglich war. Typischerweise erfolgten daher Neugründungen nach dem zweiten Weltkrieg oder der Wende, die sich auf die Tradition der entsprechenden Verbände vor der NS-Zeit beriefen. Auch wenn es sich formal um Neugründungen handelt, akzeptieren wir dies als inhaltliche Kontinuität. Die Verbände können sich daher in Bezug auf enzyklopädische Relevanz auf die Vorgängerverbände berufen. Entsprechend ist die Geschichte der Vorgängerverbände und des aktuellen Verbandes in einem Artikel darzustellen
    2. Bei Zusammenschlüssen von Verbänden ist es legitim, sich auf die Tradition des ältesten der Vorgängerverbände zu beziehen
    3. Bei Aufteilungen von Verbänden ist zu differenzieren: Setzt ein Verband die Hauptlinie des Vorgängerverbandes klar fort und der andere ist eine Abspaltung (Hinweise sind: der Hauptverband behält seinen Namen; er ist der deutlich größere, als die Abspaltung; die inhaltliche Kontinuität des Hauptverbandes ist groß) so kann sich der Hauptverband auf die Tradition des Vorgängers berufen, nicht aber die Abspaltung. Haben wir eine Aufteilung im Sinne einer Spaltung in mehrere gleichartige Teile, so fehlt es typischerweise allen Nachfolgeorganisationen an der Tradition des bisherigen Verbandes
  4. "eine signifikante Mitgliederzahl aufweisen".
    1. Dachverbände haben andere Verbände zum Mitglied. Es ist typischerweise unsachgerecht, die Summe der Mitglieder der Mitgliedsverbände als Maßstab der Mitgliederzahl zu nehmen
    2. Verbände haben Unternehmen zum Mitglied. Es ist typischerweise unsachgerecht, die Summe der Mitarbeiter oder der Kunden der Mitgliedsunternehmen als Maßstab der Mitgliederzahl zu nehmen

Liegt keine eigenständige Relevanz vor, ist es sinnvoll, die Verbände in Form von Listen der Verbände einer Branche oder eines Gebietes zu beschreiben.

Inhaltlich ist es wesentlich, dass nicht nur beschrieben wird, was die Ziele und Aufgaben des Verbandes sind, sondern dass beschrieben wird, was der Verband konkret macht und welche Ergebnisse er erzielt hat. Hierbei ist der Fokus auf die Wirkung nach Außen zu richten. Das es Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise oder ähnliches gibt, ist dagegen trivial und von geringer enzyklopädischer Bedeutung.

Beispielartikel

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Hier eine Reihe beispielhafter Artikel im Bereich Wirtschaft:

  • Deutsche Bank: Beispiel für eine Großbank (lesenswert)
  • Transformationskurve: Beispiel für einen wirtschaftswissenschaftlichen Artikel
  • Barwert: Beispiel für das Einfügen von mathematischen Formeln mit TeX
  • Dynamit Nobel: Beispiel für Unternehmensartikel (exzellent)
  • Nordex SE: Beispiel für Unternehmensartikel (lesenswert)

Kategorisierung

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