Pfetten sind in einer Dachkonstruktion parallel zum First verlaufende Hölzer, die beim Pfettendach auf Querwänden aufruhen und die Dachhaut tragen. Sie ruhen beim Pfettensparrendach als Firstpfette, Fußpfette und Mittelpfette auf Stuhlsäulen, Zangen oder Binderbalken auf und unterstützen die Sparren[1], die in einigen Gebieten auch Rofen genannt werden. Die Sparren müssen direkt auf den Pfetten aufsitzen (aufgeklaut bzw. aufgekervt sein), um die Traglast zu übertragen.
Im Fachwerkbau wird auch das Rähm als Pfette bezeichnet.
„Im Gegensatz zu den meisten Ausdrücken des Holzbaues, die germanischen Ursprungs sind, leitet sich der Begriff der „Pfette“ aus dem Lateinischen ab. „patena“ bedeutet im Spätlateinischen „Firstbaum“. Bei den Dachstühlen bezeichnet man seit der mittelalterlichen sprachlichen Umformung alle parallel zum Dachfirst verlaufenden Hölzer, auf denen die Sparren aufliegen, als „Pfetten“; Fuß-, Mittel- und Firstpfetten.“
Firstpfette und Mittelpfette bilden den oberen Abschluss des Dachstuhls im engeren Sinne, während die Fußpfette auf der Außenwand aufliegt.
Die Firstpfette befindet sich nahe unter dem Dachfirst und trägt ihre Lasten über Stützen, Wände oder Dachbinder eines liegenden oder stehenden Dachstuhls ab.
Mittelpfetten, auch Zwischenpfetten,[4][5] werden bei Pfettendächern als Vollholz-Konstruktion traditionell eingesetzt, wenn die Spannweite der Sparren mehr als 4,5 bis 5,5 Meter beträgt.
Achtung: Die längs verlaufenden Rähme (Unterzüge) der Kehlbalkendächer sind keine Pfetten, denn die Sparren sind nicht aufgeklinkt.
Die Fußpfette oder Wandpfette[5] liegt in der Regel im Traufbereich eines Dachs auf einer Geschossdecke oder einem Drempel. Wenn sie vollflächig auf der Außenwand aufliegt, wird sie auch als Fußschwelle oder Mauerlatte bezeichnet und kann schwächer dimensioniert werden als die anderen Pfetten.
In Vollholz-Konstruktionen kommen wegen der üblichen Schnittholzlängen (6 m bis 7 m, maximal 9 m) häufig Zweifeldträger zur Ausführung.[6] Bei größerer Dachlänge werden Zweifeldträger aneinandergekoppelt oder Gelenkträger (Gerberträger) ausgeführt.[6]
Mit üblichen Schnittholz-Abmessungen werden traditionell Stützweiten von 4,5 m bis 5,5 m vorgesehen. Bei längerer Stützweite (oder hoher Schneelast) können auch Brettschichtholz-, Wellsteg- oder Fachwerkträger sowie Stahlprofile oder durch Stahlprofile verstärkte Holzquerschnitte als Einfeld- oder Durchlaufträger wirtschaftlich eingesetzt werden.[6]