Karl zu Leiningen um 1835, erster Reichsministerpräsident (1848)

Die Liste der Mitglieder des Reichsministeriums 1848/1849 umfasst die Minister des Deutschen Reiches von 1848/1849. Grundlage für ihre Ernennung und Arbeit war das Reichsgesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland. Das Reichsministerium endete am 20. Dezember 1849, als der Reichsverweser seine Befugnisse einer von Österreich und Preußen getragenen Bundeszentralkommission übertrug.

Zu der Reichszentralgewalt gehörte neben den Ministern noch der Reichsverweser. Unterstaatssekretäre sind ernannt worden, um das Reichsministerium (die Regierung) nicht zu vergrößern. Wie damals üblich war der Ministerpräsident einer der Fachminister, der zusätzlich den Vorsitz des Ministerrats führte.

Leitender Reichsminister Anton von Schmerling/Ministerpräsident Karl Fürst zu Leiningen

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Unterstaatssekretäre:

Ministerialbeamte:

Ministerpräsident Anton von Schmerling

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Schmerling war offiziell nicht zum Ministerpräsidenten ernannt worden, saß aber gemäß einer internen Absprache dem Ministerrat wor.

Unterstaatssekretäre:

Ministerialbeamte:

Ministerpräsident Heinrich Freiherr von Gagern

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Heinrich von Gagern war zuvor Präsident der Nationalversammlung. Sein Kabinett war die erste eigentlich parlamentarisch gebildete deutsche Zentralregierung.

Unterstaatssekretäre:

Ministerialbeamte:

Ministerpräsident Karl Friedrich Wilhelm Grävell

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Grävell im Jahre 1839. Der Reichsverweser hatte sein Kabinett gegen den entschiedenen Willen der Nationalversammlung ernannt.

Ministerialbeamte:

Ministerpräsident August Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg

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Ministerialbeamte:

Reichsregentschaft in Stuttgart

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Das Rumpfparlament in Stuttgart setzte am 6. Juni 1849 eine provisorische Reichsregentschaft ein und wählte fünf Mitglieder: Franz Raveaux, Heinrich Simon (beide von der Fraktion Westendhall), Carl Vogt, Friedrich Schüler (beide von der Fraktion Deutscher Hof) und August Becher. Sie sollten sowohl Reichsoberhaupt als auch Reichsregierung sein. Württemberg löste das Rumpfparlament am 18. Juni 1849 gewaltsam auf.[1]

Siehe auch

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Literatur

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Belege

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  1. Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1960, S. 879/880.