Diese Kategorie beinhaltet Computerspiele, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle geprüft wurden und eine Altersfreigabe ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG erhalten haben. Das schließt Spiele ein, von denen auch andere Fassungen als die ab 6 Jahren freigegebene existieren, die möglicherweise eine andere Altersfreigabe erhalten haben oder indiziert oder beschlagnahmt wurden.