Der Oberamtmann in Baden war bis zum 31. Dezember 1925 (1926 Einführung der Bezeichnung Landrat für die Leiter der Bezirksämter in Baden; die Bezeichnung Landkreis wurde zum 1. Januar 1939 in Baden eingeführt) der Amtsvorstand (Leiter) eines Amts. Die Ämter hatten im Laufe der badischen Geschichte unterschiedliche Bezeichnungen: Oberamt, Amt, Unteramt, Stabsamt, Stadtamt u. a. Schließlich setzte sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Bezeichnung Bezirksamt durch. In seiner Funktion war der Oberamtmann dem heutigen Landrat vergleichbar.