Wappen derer von Borcke

Borcke (auch Borke, Bork, Borck) ist der Name eines alten pommerschen Adelsgeschlechts.

Geschichte

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Der Stammvater des Geschlechts ist vermutlich Bork, ein hoher Adliger wendischer Abstammung, der in den Kämpfen des Herzogs Bogislaw I. von Pommern mit der Mark Brandenburg in den Jahren 1170 bis 1187 fiel. Sein Enkel Borko II. war bis 1255 Burggraf von Kolberg. In der Umschrift seines Siegels aus dem Jahr 1282 nannte er sich Borco de Vressow und in einer Urkunde des Herzogs Barnim I. von Pommern von 1271, aber auch später, dominus de Lobis (lat. Herr von Lobis).

Am Ende des 13. Jahrhunderts wurde der wendische Personenname Borko zum Familiennamen, blieb aber auch Taufname einzelner Personen. So erschienen in einer Urkunde von 1338 der alte Ritter Borke, Claus Borke (I), Bernt Borke, Jakob Borke und Claus Borke (II). Ein Borko war seit 1361 Domherr von Kammin, der 1368 ausdrücklich Borco de Lobeze genannt wird. Um 1460 führten zwei Borcke den Vornamen Schir, gleichbedeutend mit dem oberdeutschen Eitel.

Wegen dieser Ahnherrn werden die Borcke in der Geschichtsschreibung auch als Borkonen bezeichnet.

Karte des Herzogtums Hinterpommern mit dem Borkischen Kreis (im Südosten)

Die Besitzungen der Borcke in Hinterpommern bildeten einen abgerundeten Kreis mit mehreren Städten, unter anderem Labes, Regenwalde, Strahmel und Wangerin. Er umfasste eine Verwaltungseinheit, die bis 1817 offiziell Borckescher Kreis hieß und anschließend als Landkreis Regenwalde fortbestand.[1] In ihrem Stammland, dem Borckekreis, übten die Herren von Borcke die gesamte Verwaltung und die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus. Im Jahre 1460 bestätigten sie die Privilegien ihrer Stadt Labes.

Seit dem 12. Jahrhundert gehörten Dorf und Gut Stargordt einem Zweig der Familie. Von 1717 bis 1721 erbaute sich Generalfeldmarschall Adrian Bernhard von Borcke in Stargordt ein Schloss im Stil des norddeutschen Barock.

In Regenwalde waren die Herren von Vidante Mitbesitzer. Mit deren Aussterben wurde Ritter Hans Borcke 1447 mit ihren Gütern belehnt, darunter Dorow (bis 1826). Vor allem unter Heinrich Borcke, der auch der schwarze Ritter genannt wurde, konnte der Grundbesitz reichlich vermehrt werden. Er erhielt vom Kurfürst von Brandenburg das Angefälle des Anteiles derer vom Wolde an Schloss und Stadt Falkenberg in der Neumark. Nachdem er sich diesen Besitz durch Kauf gesichert hatte, wurde Heinrich 1479 damit belehnt. Herzog Bogislaw X. von Pommern gewährte ihm 1481 und 1484 das Angefälle der Schmelingschen und Schwochowscher Lehensgüter. Vom Johanniterorden kaufte er 1493 als Lehen das Schloss Pansin mit den dazugehörigen Gütern, das 1682 durch Heirat an die Puttkamer überging.

Von den Borkonen ist überliefert, dass sie sich über Generationen hinweg weigerten, ihre alten Erb- und Stammgüter von den Greifen als den pommerschen Oberlehnsherren durch Leistung des Lehnseids in Empfang zu nehmen. Nur bei den neueren Besitzungen, die ihnen vom Landesfürsten selbst übertragen worden waren, willigten sie ein. Die Befreiung von der Lehnsempfängnis behaupteten sie bis ins Jahr 1567, dann gaben sie ihren Widerstand unter der Regierung der Herzöge Johann Friedrich und Barnim X. auf, machten jedoch zur Bedingung, dass ihnen daraus kein Nachteil erwachsen dürfe.[2]

Erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts nahmen Angehörige des Geschlechts das Prädikat „von“ in ihren Namen auf. In den Jahren 1740, 1790 und 1840 sind Grafendiplome in die Familie gekommen.

Um 1865 ließ sich ein Zweig der Familie auch in Hohensee bei Wolgast nieder. Die Gutsherren waren im ständischen Kreistag des Landkreises Greifswald vertreten. Im Kreishaus war ein Wappenfries der Mitglieder angebracht, der auch das derer von Borcke enthielt. Weitere vorpommersche Besitze bestanden in Krienke, Suckow (Usedom) und Regezow (1527–1945) und Altwigshagen. Weitere Besitzungen (Stand 1863): Demitz/Anklam, Annenhof und Heinrichshof bei Lübs (Vorpommern).

Im hinterpommerschen Kolberger Kreis kam 1837 Reselkow an die Borcke.

Aus dem Geschlecht sind bedeutende Angehörige hervorgegangen, die sich vor allem in Preußen große Verdienste erworben haben. Adrian Bernhard von Borcke war preußischer Generalfeldmarschall und Staatsminister und einer der engsten Vertrauten des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. Georg Matthias von Borcke war Kanzler der Neumark und Heinrich Adrian Graf von Borcke preußischer General der Kavallerie, Erzieher der königlichen Prinzen und Schriftsteller.

Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus

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Wegen der Verdienste um die Krone und des bedeutenden Landbesitzes verlieh König Friedrich Wilhelm IV. am 22. November 1855 dem Geschlecht das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus.[3]

Auf Präsentation des Verbandes des Pommerschen Schlossgesessenen Geschlechts von Borcke saßen im Herrenhaus:

Wappen

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Das Wappen zeigt in Gold zwei übereinanderliegende zum Sprung ansetzende gekrönte rote Wölfe mit beringten goldenen Halsbändern. Auf dem gekrönten Helm ein wachsender roter Hirsch. Der Zehnender mit beringtem goldenen Halsband trägt eine Krone zwischen dem Geweih. Die Helmdecken sind rot-golden.

Bekannte Familienmitglieder

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Sidonia von Borcke (1548–1620), die „Klosterhexe“

Literatur

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Weitere Literatur

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Commons: Borcke – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Ortschafts-Verzeichniß des Regierungs-Bezirks Stettin nach der neuen Kreis-Eintheilung. Carl Wilhelm Struck, Stettin 1817, S. 12. Online und S. 66–72. Online
  2. Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen. Teil II, Band 7, Berlin und Wriezen a/O., W. Dietze, Anklam 1874, S. 709. Online
  3. Siehe: Walter von Hueck, Friedrich Wilhelm Euler: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band II, C. A. Starke, Limburg an der 1974, S. 5. ISBN 3-7980-0758-6.
  4. a b E. David (Hrsg.): Handbuch für das Preußische Herrenhaus. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1911, S. 224. (Online).
  5. E. David (Hrsg.): Handbuch für das Preußische Herrenhaus. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1911, S. 314. (Online).
  6. Im März (1914) verstarb der Königliche Kammerherr, das Mitglied des Herrenhauses, in: Wulff v. Borcke: Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Preußisches Herrenhauses. 1915, Verlag Julius Sittenfeld, Berlin 1915-10-22, S. 179–731. (Online)
  7. Walter v. Hueck, Friedrich Wilhelm Freiherr v. Lyncker und Ehrenkrook: Genealogisches Handbuch der Gräflichen Häuser / A (Uradel) 1973. In: Deutsches Adelsarchiv e. V.; bearbeitet unter Aufsicht des Ausschusses für adelsrechtliche Fragen der deutschen Adelsverbände (Hrsg.): GHdA (Genealogisches Handbuch des Adels) Gesamtreihe von 1951 bis 2015. Band VII, Nr. 18. C. A. Starke, 1973, ISSN 0435-2408, S. 79 (d-nb.info).
  8. Gesamtliste der Mitglieder des Johanniter-Ordens nach dem Stand vom Juli 1953. In: Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Hrsg.): Mitgliedsverzeichnis der Ritter und Status. 1953. Auflage. Selbstverlag, Bonn, Berlin 11. Juli 1953, S. 17 (d-nb.info).
  9. Claus von Kameke: Die Johanniter in Pommern. Pommersche Genossenschaft des Johanniterordens. Hrsg.: Karl-Johann P. v. Quistorp. Paul Zimnoch & Söhne GmbH, Bonn 1992, S. 184 (d-nb.info).