Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Krakau war dem Regierungsgebiet Krakau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:
Gerichtsbezirk Krakau, Section I.
Gerichtsbezirk Krakau, Section II.
Gerichtsbezirk Mogiła
Gerichtsbezirk Liszki
Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Krakau (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Krakau[3].
Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.
Der neue politische Bezirk Krakau wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]
Bezirk Mogiła (mit 54 Gemeinden)
Bezirk Liszki (mit 45 Gemeinden)
Teilen des Bezirks Krzeszowice (Gemeinden Bolechowice, Brzezie Narodowe und Brzezie Szlacheckie, Karniowice, Kobylany, Modlnica mit Modlniczka, Tomaszowice, Ujazd, Więckowice, Zelków, Zabierzów)
Teilen des Bezirks Krakau-Magistrat (Gemeinden Czarna Wieś mit Kawiory, Dąbie mit Głębinów und Beszcz, Piaski mit Grzegórzki)
Der Bezirk Krakau bestand bei der Volkszählung 1910 aus 64 Gemeinden sowie 44 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 478 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 62.381 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 68.827 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (98 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 2 % der Bevölkerung aus[10].
↑Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“