Balthasar Tilesius (* 11. April 1673 in Goldbach, Preußen; † 10. Dezember 1735 in Königsberg) war ein deutscher Jurist.

Leben

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Tilesius hatte an der Universität Königsberg studiert, wo er seit 1693 als Respondent an Disputationen teilnahm. Hier absolvierte er anfänglich ein philosophisches Grundstudium und orientierte sich auf rechtswissenschaftliche Studien. Am 10. Mai 1701 erwarb er sich in Königsberg das Lizentiat der Rechte, wurde 1702 außerordentlicher Professor und promovierte daraufhin am 2. November 1717 zum Doktor der Rechte.

1722 erhielt er eine Stelle als Assessor am Hofhalsgericht und stieg 1723 zum ordentlichen vierten Professor der juristischen Fakultät auf. Nachdem er 1726 seine Stelle am Hofhalsgericht niedergelegt hatte übernahm er 1726 die zweite und 1732 die erste ordentliche Professur an der Königsberger Hochschule. Außerdem hatte er sich an den organisatorischen Aufgaben der Akademie beteiligt und war in den Sommersemestern 1729, 1733 Rektor der Alma Mater.

Werke

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Werke, die erwähnt aber nicht nachgewiesen werden konnten.

Literatur

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Personendaten
NAME Tilesius, Balthasar
KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler
GEBURTSDATUM 11. April 1673
GEBURTSORT Goldbach (Preußen)
STERBEDATUM 10. Dezember 1735
STERBEORT Königsberg (Preußen)