Der Wunsiedeler Kreis bestand von 1797 bis 1806. Er wurde aus der Amtshauptmannschaft Wunsiedel, dem Oberamt Gefrees (zum größten Teil), der Amtshauptmannschaft Kulmbach (zum kleineren Teil) und den vogtländischen Rittergütern dieser Gegend gebildet. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Gefrees und Wunsiedel und die Kammerämter Gefrees und Wunsiedel und das MagistratWeißenstadt. Die Rittergüter wurden in Patrimonialgerichte preußischen Rechts umgewandelt. Am 2. November 1806 trat die französische Militärregierung im Fürstentum Bayreuth an die Stelle des besiegten Preußen. Mit dem 1810 geschlossenen Pariser Vertrag gelangte das Fürstentum Bayreuth – und damit auch der Wunsiedeler Kreis – an das Königreich Bayern. Die preußischen Verwaltungsstrukturen wurden aufgehoben. An ihre Stelle traten die neu geschaffenen Landgerichte Bayreuth, Kirchenlamitz, Kulmbach und Wunsiedel, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren.
Der Bezirk des Justiz- und Kammeramtes Wunsiedel war weitestgehend deckungsgleich mit der Amtshauptmannschaft Wunsiedel. 1801 waren 273 Orte inbegriffen:[1]
Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Verlag der beiden Waisenhäuser, Ansbach und Bayreuth 1801, OCLC869860275, S.285–295 (Digitalisat).