Wilhelm Haddenhorst (* 28. Juni 1940 in Gelsenkirchen; † 15. November 1992 in Essen) war ein deutscher Strafverteidiger und Notar.

Leben

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Wilhelm Haddenhorst studierte in Tübingen und Erlangen Rechtswissenschaften. In Tübingen renoncierte er bei der Landsmannschaft Schottland. Bereits während des Studiums war er wissenschaftliche Hilfskraft an der Forschungsstelle für Strafprozess und Strafvollzug bei Karl Peters. Nach dem 1. Staatsexamen übernahm er hier neben dem Referendariat eine Assistentenstelle und wurde 1970 zum Dr. jur. promoviert. 1971 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt. Haddenhorst war Gründungsmitglied und erster Vorsitzender des 1974 gegründeten Deutsche Strafverteidiger e. V. Sein Nachfolger wurde Erich Schmidt-Leichner.

Bekannt wurde Haddenhorst durch das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Vera Brühne, das er ab Ende 1971 jahrelang betrieb.[1] 2000 wurde das Verfahren durch den Regisseur Hark Bohm unter dem Titel Vera Brühne in einem fünfstündigen Fernseh-Zweiteiler verfilmt. Dabei wurde die zentrale Filmhandlung aus der Sicht Wilhelm Haddenhorsts geschildert.[2][3]

Publikationen

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Uwe Schultz: Grosse Prozesse: Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte, C. H. Beck, Paris 2001, ISBN 978-3-406-47711-9, S. 381.
  2. Unwahrscheinliche Grazie. In: Der Spiegel vom 17. Juli 200
  3. Das Gericht der Herrn, in: Focus, Nr. 21, 2001.
Personendaten
NAME Haddenhorst, Wilhelm
KURZBESCHREIBUNG deutscher Strafverteidiger und Notar
GEBURTSDATUM 28. Juni 1940
GEBURTSORT Gelsenkirchen
STERBEDATUM 15. November 1992
STERBEORT Essen