Eine Stabsabteilung war in Deutschland bis 2012 die Bezeichnung der Abteilungen der Führungsstäbe im Bundesministerium der Verteidigung. Sie wurden von einem Stabsabteilungsleiter geführt. Die Leiter der übrigen Stabsuntergliederungen der Bundeswehr wurden und werden fachsprachlich hingegen als Abteilungsleiter oder Sachgebietsleiter bzw. kurz entsprechend ihrer Abteilung oder ihrem Sachgebiet z. B. S 3 bezeichnet.

Die fünf bzw. sechs Führungsstäbe im Bundesministerium der Verteidigung waren:

Die militärische Stabsabteilung entsprach im Ministerium einer zivilen Unterabteilung (unterhalb der Ministerialebene Referatsgruppe oder Gruppe genannt). Sie wurde in der Regel von einem Brigadegeneral, Flottillenadmiral, Generalarzt bzw. Admiralarzt geleitet mit Ausnahme der Stabsabteilung III im Führungsstab der Streitkräfte, die von einem Generalmajor bzw. Konteradmiral geleitet wurde. Die Stabsabteilungen waren in Referate gegliedert.

Die Führungsstäbe waren die Arbeitsstäbe des Generalinspekteurs der Bundeswehr (Fü S) bzw. der Inspekteure der Teilstreitkräfte (Fü H, Fü L, Fü M) und des Sanitätsdienstes (Fü San) sowie zeitweise der Streitkräftebasis (Fü SKB).

Der Führungsstab des Streitkräfte hatte sieben Stabsabteilungen:

Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte hatten seit 1992 jeweils drei Stabsabteilungen:

Die Führungsstäbe der Teilstreitkräfte hatten von 1970 bis 1992 jeweils sieben Stabsabteilungen (Beispiel Fü M):

Der Führungsstab des Sanitätsdienstes hatte zwei Stabsabteilungen: