Heiligendamm in Mecklenburg. 1793 gegründet, gilt das Ostseebad als erstes Seebad Kontinentaleuropas und Begründerin der Bäderarchitektur.

Seebad ist eine Bezeichnung für Orte mit Badekultur und Badetourismus an Meeresküsten. In Deutschland ist es auch ein Prädikat für Kurorte, das von den Bundesländern vergeben wird. Den prestigeträchtigen Titel können Ortschaften erhalten, in denen medizinische Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sind. Das Prädikat Seebad erfordert außerdem die Nutzung des Seeklimas im Kurbetrieb.

Für eine Auflistung der deutschen Seebäder, siehe Liste der Seebäder in Deutschland.

Bezeichnung

Die meisten deutschen Seebäder bezeichnen sich nach ihrer Lage als Nordseebad oder Ostseebad. Diese Bezeichnung darf im Ortsnamen geführt werden, ein Beispiel ist der Ort Laboe am Ostufer der Kieler Förde. Hier wurde am 1. September 2004 der Gemeindename durch die Gemeindevertretung in „Ostseebad Laboe“ umbenannt.

Seebäder, die den Status eines Heilbads haben, werden als Seeheilbäder bezeichnet.

Viele Seebäder haben eine touristische Infrastruktur. Seebäder befinden sich auch auf sämtlichen bewohnten deutschen Inseln. Das älteste deutsche und kontinentaleuropäische Seebad ist Heiligendamm, das als Ortsteil zu Bad Doberan in Mecklenburg gehört.

Geschichte

Gedenkstein zur Gründung des Seebads in Heiligendamm im Jahr 1793
Kurhaus des Ostseebades Arendsee, heute zu Kühlungsborn gehörig
Strandbad Norderney, 1910

Als Vater des Seebad-Gedankens gilt heute der Inselpastor Gerhard Otto Christoph Janus der Nordseeinsel Juist. Er hatte 1783 eine Petition an den preußischen König Friedrich den Großen gerichtet und die Einrichtung einer Seebadeanstalt auf Juist angeregt. Das Dokument gilt als ältestes der deutschen Seebädergeschichte.

Das erste deutsche Seebad eröffnete am 21. September 1793 an der Ostsee in Heiligendamm und das erste Nordseebad eröffnete am 3. Oktober 1797 auf Norderney.[1]

Bereits 1909 wurden in Meyers Großem Konversations-Lexikon (Band 18. Leipzig 1909, S. 248–249)[2] viele Seebäder erwähnt:

Für das Sommerhalbjahr 1936 wurden folgende Fremdenübernachtungen (Auszug)[3] für die deutschen Seebäder belegt:

Norderney 550.203
Kolberg (heute in Polen) 450.319
Ahlbeck (Heringsdorf) 417.447
Swinemünde (heute in Polen) 365.531
Borkum 357.845
Brunshaupten 335.015
Cuxhaven 306.032
Westerland 269.662
Helgoland 87.845
Die ersten deutschen Seebäder[4]
Ort seit Region
Heiligendamm bei Doberan 1793 Ostsee
Norderney 1797 Nordsee
Lauterbach auf Rügen 1818 Ostsee
Wyk auf Föhr 1819 Nordsee
Büsum 1820 Nordsee
Heringsdorf auf Usedom 1825 Ostsee
Helgoland 1826 Nordsee
Westerland (Sylt) 1855 Nordsee
Wenningstedt (Sylt) 1857 Nordsee
Boltenhagen 1803 Ostsee
Travemünde 1802 Ostsee

Kriterien für die Prädikatsvergabe

Die Anerkennung als Seebad ist Teil der Kur- und Erholungsort-Gesetzgebung, die dem Länderrecht unterliegt. Die Bestimmungen können sich also in den einzelnen Ländern voneinander unterscheiden.

Ostsee

Mecklenburg-Vorpommern

Im deutschen Land Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort (Kurortgesetz)[5]. In diesem Gesetz bestimmt § 3 die verschiedenen Arten von Kurorten, wobei zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden wird. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:

Die Voraussetzung für ein Seeheilbad sind wie folgt festgelegt:

Nordseebad

Nordseeheilbad

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Arnd Krüger: Geschichte der Bewegungstherapie, in: Präventivmedizin. Springer, Heidelberg Loseblatt Sammlung 1999, 07.06, S. 1–22.
  2. Meyers 1905
  3. Schlag nach! Bibliographisches Institut AG, Leipzig 1938, S. 321.
  4. Harry Kunz, Thomas Steensen: Das neue Sylt Lexikon. Hrsg.: Nordfriisk Instituut. 2. Auflage. Wachtholtz Verlag, Neumünster 2007, ISBN 978-3-529-05518-8, S. 346.
  5. Rahmengesetzgebung