Schenk oder Schenck (lateinisch pincerna), auch Mundschenk, war ursprünglich ein germanisches Hofamt und unter anderem mit der Aufsicht über die höfischen Weinkeller und Weinberge verbunden. Im Mittelalter wurden häufig Ministeriale mit diesem Amt betraut und stiegen in den Adelsstand auf. Seit dem Ende des Mittelalters war dieses Erbamt allerdings mit keiner Funktion verbunden, das als Ehrenamt oft in einer hochrangigen Adelsfamilie erblich wurde, faktisch meist aber von einem Stellvertreter ausgeübt wurde. Der Wohnsitz eines Schenken war in der Regel eine kleinere Burg mit dazugehörigem Landbesitz.

Geschichte

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Als der sächsische Herzog Heinrich I. am 12. Mai 919 in Fritzlar zum König des Ostfrankenreiches gewählt wurde, erschienen bei dem anschließenden Krönungsmahl in der Pfalz erstmals die Reichserzämter des Reiches: Erz-Marschall, Erz-Truchseß, Erz-Kämmerer und Erz-Mundschenk. Erztruchseß waren die von Waldburg, Erbschenk die Schenken von Limpurg, Erbmarschall die von Pappenheim und Erbkämmerer die von Bolanden-Falkenstein. Wie viele Ämter entwickelten sich auch diese von einem Dienstamt zu einem reinen Ehrentitel. Nur bei den Königs- und Kaiserkrönungen spielten die Ämter noch lange eine Rolle. In der Goldenen Bulle von 1356 wurden die sieben mächtigsten Fürsten des Reiches, der König von Böhmen, die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der Pfalzgraf am Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg zu Kurfürsten erhoben und die Rangordnung der Kurfürsten festgelegt. Die Reichs-Erzämter gingen nun auf die Kurfürsten über.

Die Schenken-Familien

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In der Regel leiten die Schenk-Familien ihren Namen von dem Hofamt her. Die nachfolgenden Familien führen zur Unterscheidung meist den Stammsitz oder ihre Herkunft zusätzlich hinter dem Schenken-Titel.

Das Schenkenamt der Mark Brandenburg hatten von ca. 1351 bis zu ihrem Aussterben (ca. 1615) die Familie Schenk von Lützendorf als erbliches Hofamt inne. Die von Lützendorf kamen vermutlich mit den bayerischen Markgrafen (Ludwig der Römer) in die Mark Brandenburg. Der letzte dieses Stammes war Daniel Erbschenk von Lützendorf auf Klein Schwechten/Altmark. Ab 1616 ging das Erbschenkenamt der Mark Brandenburg an die Familie von Hake (Daniels Mutter war Emerentia von Hake).

Das Adelsgeschlecht der Schenken von Stauffenberg stellte im 13. Jahrhundert die Mundschenke der Grafen von Zollern.

In Hessen existierte bis 1918 ein erbliches Schenkenamt, das die Familie Schenck zu Schweinsberg seit 1129 innehatte. Der Ehrentitel „Erbschenk in Hessen“ wird bis heute von dem Oberhaupt der Familie geführt. Bereits im Jahr 1241 wird ein Ritter namens Guntramus pincerna (Schenk) mit dem „Sigillum Pincerne de Svennesberc“ als Schenk des Grafen Berthold von Ziegenhain, seit 1249 auch Schenk der Landgräfin Sophie von Thüringen erwähnt.

In Thüringen führte Landgraf Ludwig III. die Hofämter ein. In einer landgräflichen Urkunde erscheinen am 9. Juni 1178 erstmals die vier Erzämter: Schenk (pincerna), Truchseß (dapifer), Marschall (marscalcus) und Kämmerer (camerarius).

Liste der den Schenkentitel als Bestandteil des Familiennamens führenden Familien

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Liste der zusätzlich den Erbschenkenstitel führenden Familien

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Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah Ernst Heinrich Kneschke, Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, Band 8, Friedrich Voigt, Leipzig 1868, S. 127–145 (Digitalisat).
  2. a b c d e f g h i Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band XII, Band 125 der Gesamtreihe, Limburg (Lahn) 2001.
  3. Michael Göbl: Die Schlacht von Aspern 1809 in Namen und Wappen.
  4. Schenck von Dönstedt
  5. Eigentlich neben Erbschenk von Halberstadt nur Erbschatzmeister der Kurmark (vgl. hier), während das Erbkämmereramt der Kurmark seit 1654 den von Schwerin zustand.
  6. Konrad, Schenk von Landeck. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 11: Kimpolung–Kyzĭkos. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1907, S. 409 (zeno.org).
  7. Geschlecht derer v. Schenckendorff, abgerufen am 4. März 2013.
  8. Kollectaneen-Blatt für die Geschichte Bayerns, Band 21, S. 153.
  9. Lexikon von Baiern I, Ulm 1796 im Verlag der Stettinischen Buchhandlung, S. 709–710 → Graisbach
  10. Des hochlöbl. schwäbisch- und fränkischen Crayses vollständiges Staats- und Addreß-Buch, Geißlingen 1768, S. D18.
  11. Johann Jacob Reinhard: Juristisch- und Historische Kleine Ausführungen, Band 1, S. 84.
  12. a b Ernst Heinrich Kneschke (Hrsg.): Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, Band 4, Voigt, Leipzig 1863, S. 48 und S. 599.
  13. Wilhelm Ostermann: Grundsätze des preußischen Staatsrechts. Dortmund 1841, S. 113.
  14. Johann Georg Krünitz u. a.: Oeconomische Encyclopädie, Band 142, S. 53.