Der Relativsatz (von lateinisch relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) ist in der Grammatik eine besondere Art von Nebensatz und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft einer Person oder eines Gegenstandes anzugeben. Er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst dieselbe Funktion wie eine Substantivgruppe oder ein Adverbial im Satz (freier Relativsatz). Daneben gibt es weitere Sonderformen.

Relativsätze, bzw. Satzteile in entsprechender Funktion, werden in den Sprachen der Welt auf sehr unterschiedliche Weise gebildet; im Deutschen herrscht die Bildung mit einem Relativpronomen (bzw. Relativadverb) vor.

Innerer Aufbau

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Relativsätze können auf verschiedene Arten gekennzeichnet sein:

Voranstellung eines speziell gekennzeichneten Satzglieds

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Relativpronomen

z. B. der, die, das; welcher, welche, welches, französisch qui/que, englisch who/whom/whose, which.

Relativadverb

z. B. wo, wie, da, als, franz. où, quand, engl. where, when.

Statt der genannten Relativpronomen und Relativadverbien als Einzelwörter können manchmal auch größere Einheiten vorangestellt werden, die zusätzlich zum Relativpronomen weiteres Material enthalten; dies ergibt die sogenannte Rattenfängerkonstruktion:

Relativsätze als Nebensätze mit Lücke

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Relativsätze können gebildet werden, indem statt des Satzglieds, das sonst durch ein Relativpronomen / -adverb belegt wird, eine Leerstelle gelassen wird. Dies ist im Sprachvergleich betrachtet eine sehr häufige Strategie, im Deutschen ist sie jedoch kaum anzutreffen:

Untertyp: Relativsatz ganz ohne Kennzeichnung

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Untertyp: Relativsatz mit Konjunktion

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Relativsätze können auch mit einer (speziellen oder nicht spezialisierten) Konjunktion eingeleitet werden. Das fehlende Satzglied ist aber auch dann weder als Pronomen noch als Adverb vorhanden. Beispielsweise ist das englische that eine Konjunktion:[1]

In deutschen Dialekten existieren solche Konstruktionen ebenfalls, näheres siehe unter dem Stichwort: Relativpronomen #Abgrenzung zwischen Relativpronomen und Konjunktionen im Deutschen.

Kennzeichnung durch spezielle Verbformen

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Die Kennzeichnung eines Relativsatzes am Verb ist eine Strategie, die sich z. B. in keltischen Sprachen findet:

Relativ-Verbendung

Bezug: attributive und freie Relativsätze

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Der Relativsatz kann von einem Satzglied abhängen (attributiver Relativsatz, d. h., der Relativsatz ist ein Attribut zum Substantiv), oder er ist selbst ein Satzglied, nämlich Subjekt, Objekt oder Adverbial (sogenannter freier Relativsatz).

Beispiele für attributive Relativsätze (Funktion: Attributsatz):

Beispiele für freie Relativsätze (Funktion: Gliedsatz):

Eine besondere Form ist außerdem der weiterführende Relativsatz: Dieser ist ein nicht integrierter Nebensatz, also kein Satzglied. Er ist formal ein Nebensatz, aber schließt in einer Art an den vorausgehenden Satz an, wie es in gleicher Bedeutung mit einem neuen Hauptsatz erfolgen könnte:

(weiterführender Relativsatz, der den vorhergehenden Gesamtsatz aufgreift. Eine Alternative wäre hier etwa: Das ist zwar sparsam, aber nicht sehr vernünftig von ihr.)

Stellung im Gesamtsatz

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Der Relativsatz steht natürlicherweise bei dem Substantiv, auf das er sich bezieht, allerdings weiter entfernt als ein Genitivattribut:

Insbesondere bei langen und komplexen Relativsätzen kann der Relativsatz aber auch ins Nachfeld des Satzes gestellt werden:

Semantische Funktion

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Restriktiver Relativsatz

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Intonation eines restriktiven Relativsatzes, von Snježana Kordić

Der restriktive Relativsatz schränkt die Menge der möglichen Referenzen der Bezugsgröße ein.

Restriktive Relativsätze sind meist Teil einer definiten Kennzeichnung; zur Verstärkung kann die Bezugsgröße ein Demonstrativpronomen erhalten.

Es gibt aber auch restriktive Relativsätze, die auf eine indefinite Nominalgruppe Bezug nehmen und diese identifizierbar machen:

Restriktive Relativsätze sind für die Satzkonstruktion obligatorisch, in der gesprochenen Sprache wird dies durch verschiedene Arten der Intonation (Sprachwissenschaft) unterstützt.

Explikativer Relativsatz

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Der explikative Relativsatz (auch appositiver, nicht restriktiver Relativsatz) gibt eine nähere Beschreibung der Bezugsgröße.

Explikative Relativsätze sind für die Satzkonstruktion fakultativ, die Beschreibung der Bezugsgröße kann auch außerhalb des Satzes erfolgen.

Explikative Relativsätze sind Attribute; um ihren attributiven Charakter zu unterstreichen (und sie von den restriktiven Relativsätzen zu unterscheiden), kann man dem Nebensatz ein Adverb beifügen.

Siehe auch

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Literatur

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Wiktionary: Relativsatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Vgl. die Diskussion hierzu in: Bernard Comrie: Relative Clauses. Structure and typology on the periphery of standard English. In: Peter Collins, David Lee (eds.): The clause in English: in honour of Rodney Huddleston. John Benjamins, Amsterdam 1999, S. 81–91.