Reinhold Zippelius (* 19. Mai 1928 in Ansbach) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er ist emeritierter Professor für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg.[1]

Werdegang

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Zippelius studierte Rechtswissenschaften ab 1947 in Würzburg und Erlangen und von 1949 bis 1951 als Stipendiat des Maximilianeums an der Ludwig-Maximilians-Universität München, an der er 1953 promoviert wurde. Nach dem juristischen Staatsexamen war er von 1956 bis 1963 im bayerischen Ministerialdienst, zuletzt als Oberregierungsrat im Innenministerium. Daneben habilitierte er sich 1961 an der Universität München bei Karl Engisch. 1963 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht in Erlangen berufen. Weitere (von ihm nicht angenommene) Rufe erhielt er an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (1966) und an die Universitäten Köln (1966), München (1968) und Göttingen (1972). Seit 1995 ist er emeritiert. Zu seinen Schülern und späteren Fachkollegen zählen Ursula Köbl, Thomas Würtenberger und Joachim Lege.

Zippelius ist ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz[2] und Ehrendoktor der Fakultät für Wissenschaftstheorie der Nationalen Universität Athen.

Arbeitsgebiet

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Die wissenschaftlichen Schwerpunkte seiner Arbeit liegen auf den Gebieten des Staatsrechts, der Allgemeinen Staatslehre, der Rechtsphilosophie und der Methodenlehre. Mehrere seiner Bücher wurden in andere Sprachen übersetzt.

Wissenschaftlich steht er der Wissenschaftstheorie von Karl Popper nahe, mit dem er auch in persönlichem Gedankenaustausch stand. Er erweiterte das Anwendungsfeld von Poppers Methode auf das Recht. So ist er der Ansicht, dass viele Fortschritte des Rechts und des juristischen Denkens sich nach der Methode des Kritischen Rationalismus vollziehen und „die Suche nach dem Begriff des Rechts, nach seinen Bezügen zur Wirklichkeit und nach der Gerechtigkeit experimentierend voranschreitet, indem wir Problemlösungen versuchsweise entwerfen, überprüfen und verbessern“.[3]

Aus seiner Sicht ist eine Rechtsordnung nicht ein Gefüge „abstrakter“ Normen, die vom Leben abgelöst (abs-tractae) sind, sondern law in action, das durch menschliches Handeln „zur Geltung gebracht“ wird und sich hierbei in die Lebenswirklichkeit der jeweiligen Kultur und deren Zeitgeist fügt.[4]

In der Rechtstheorie behandelt er unter anderem den Begriff des Rechts, ferner die Strukturierung rechtlicher Erwägungen durch Schlüsselbegriffe, den Gleichheitssatz als Leitfaden der Rechtsfortbildung und die Frage der Rechtsgeltung, insbesondere die Geltung ungerechter Gesetze.

In der Staatstheorie gehören zu seinen Themen u. a. „Staat und Gesellschaft“, sodann die Legitimation und die Kultivierung der Demokratie (insbesondere die Rechtsstaatlichkeit), ferner die oligarchischen Komponenten der pluralistischen Demokratie, der Föderalismus (Abgrenzungsfragen, Funktionen und demokratische Ambivalenz des Föderalismus) und die Problematik der Bürokratie.

Veröffentlichungen (Auswahl)

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Biographische Daten von Reinhold Zippelius in: Wer ist Wer – Das deutsche Who’s Who 2000/2001. 39. Ausgabe, Schmidt-Römhild, Verlagsgruppe Beleke, Lübeck 2000, ISBN 978-3-7950-2029-3, S. 1581.
  2. Mitgliedseintrag von Reinhold Zippelius bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz, abgerufen am 6. November 2017.
  3. Zippelius: Rechtsphilosophie, 6. Aufl., Vorwort und § 11 III 1.
  4. Dazu Rechtsgeltung, ferner Zippelius: Rechtsphilosophie, 6. Auflage, § 4.
Personendaten
NAME Zippelius, Reinhold
KURZBESCHREIBUNG deutscher Jurist
GEBURTSDATUM 19. Mai 1928
GEBURTSORT Ansbach