Der hl. Benedikt übergibt seine Regel an den hl. Maurus und andere Mönche; frz. Miniatur aus einem Manuskript der Regula Benedicti, Abtei Saint-Gilles, 1129
Der hl. Benedikt schreibt seine Regel, Hermann Nigg (1926)

Die Benediktsregel oder Benediktinerregel, auch Benediktusregel (lat. Regula Benedicti [RB]), ist ein von Benedikt von Nursia verfasstes Klosterregularium, das er für das von ihm gegründete Gemeinschaftskloster Monte Cassino in Mittelitalien aufstellte. Seit ihrer Abfassung in der Spätantike bzw. im frühen Mittelalter (um 540) ist sie die Grundlage des Ordens der Benediktiner (Ordo Sancti Benedicti, OSB).

Geschichte und Inhalt

Vorbild war die so genannte Magisterregel (Regula Magistri), neben der auch Einflüsse der Augustinusregel erkennbar sind. Die Benediktsregel (RB) versteht sich als Anleitung für Anfänger im klösterlichen Leben und empfiehlt als Ergänzung für Fortgeschrittene die Regel des heiligen Basilius von Caesarea. Die RB besteht aus einem Prolog und 73 Kapiteln.

Die RB war ursprünglich wohl als Handreichung für die Bewohner von Benedikts eigenem Kloster auf dem Monte Cassino gedacht. Das Dokument war nach der Zerstörung des Klosters 577 für einige Jahrzehnte nicht nachweisbar, tauchte dann aber in Gallien auf, wo am Konzil von Autun[1] (um 670) die weitflächige Übernahme der RB in allen Klöstern bestimmt wurde. Sie sollte insbesondere die Regel des iro-schottischen Mönchs Columban (der Jüngere) ablösen, die in Luxeuil galt und durch die intensive iro-schottische Mission weite Verbreitung fand.[2] Die RB verbreitete sich immer mehr in Europa; manche Klöster verwendeten freilich mehrere, etwa die RB und die Columbanregel gleichzeitig.

Erst durch die Reformen von Benedikt von Aniane wurde die RB mit Unterstützung Ludwigs des Frommen zunächst im Frankenreich und dann im gesamten Abendland zur dominanten Mönchsregel. Kaiser Ludwig, Sohn und Nachfolger Karls des Großen, festigte die Stellung der Regel noch mehr durch die Beschlüsse der Synode von Aachen (816–819).

Als Ergänzung zur Regel entstanden im Laufe der Zeit so genannte Consuetudines („Gewohnheiten“). Diese galten für einzelne Klöster oder ganze Klosterverbände. Trotz der einheitlichen Ordnung waren somit auch lokale Besonderheiten möglich.

Nicht nur die Benediktiner und Benediktinerinnen leben nach der Regel. Auch die Mitglieder der Zisterzienser- und Trappistenorden verwenden sie, ebenso die Kamaldulenser und eine große Anzahl anderer. Die Regel hat einen weitreichenden Einfluss auf das gesamte abendländische Mönchtum ausgeübt.

Die im Kapitel 48 der RB vorgeschriebene Bibellektüre kann als wegweisend für die Entwicklung mittelalterlicher Klosterbibliotheken gesehen werden. Durch das regelmäßige Bibelstudium ergab sich implizit eine Verpflichtung der Klöster zur Bereitstellung von Büchern in ihren Bibliotheken.

Literatur

Frühdruck auf Italienisch (1495)

Textausgaben und Übersetzungen

Kommentare

Literatur zu Einzelfragen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hubert Mordek: Kirchenrecht und Reform im Frankenreich. Die Collectio Vetus Gallica, die älteste systematische Kanonessammlung des fränkischen Gallien. Berlin 1975, S. 84 ff.
  2. Odette Pontal: Die Synoden im Merowingerreich. Paderborn u. a. 1986, S. 197 f.