Der Regierungschef ist der Leiter der Regierung eines Staates (z. B. National- oder Gliedstaat). Meist setzt er einen Großteil der politischen Richtungsentscheidungen um.
In manchen Ländern wird auch die Funktion des Staatsoberhaupts vom parlamentarisch bestimmten Regierungschef ausgeübt. In einem derartigen System der parlamentsgebundenen Exekutive fungiert diese Person ebenfalls als Staatschef. Ein Beispiel hierfür sind die Ministerpräsidenten (beziehungsweise der Regierende, Erste oder Bremer Bürgermeister) der deutschen Bundesländer.
Es gibt aber auch Länder ohne eigentlichen Regierungschef. In der Schweiz besteht die Regierung aus den Mitgliedern des Bundesrates, die alle gleichgestellt sind; der Bundespräsident nimmt als Primus inter pares, das heißt „Erster unter Gleichgestellten“, nur zusätzlich repräsentative Aufgaben wahr.