Stammwappen der Raitz von Frentz

Raitz von Frentz ist der Name einer freiherrlichen Familie, die zum deutschen Uradel zählt. Die Raitz von Frentz sind von der im 14. Jahrhundert ausgestorbenen Dynastenfamilie „von Frenz aus dem Hause Limburg zu unterscheiden.

Geschichte

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Die Raitz von Frentz gehören zu den ältesten Schöffen- und Rittergeschlechtern Kurkölns. Ein Razo bzw. Razzonis wird als Zeuge des Bischofs Wichfrid von Köln erstmals im Jahr 948 urkundlich genannt. Die sichere Stammreihe beginnt mit einem Ministerialen der Abtei St. Pantaleon zu Köln, 1106–1154. Im Mittelalter stellte die Familie zahlreiche Bürgermeister der freien Reichsstadt Köln und Mitglieder ihres engeren Rats, der so genannten Richerzeche.

Rutger Raitz (II.) war Ritter und Schöffe in Köln. 1321 war er Mitglied des engeren Rats und der Richerzeche. 1320 war er Gesandter Kölns am Hofe von Papst Johannes XXII. zu Avignon. Er kaufte den späteren Raitzenhof in der Drankgasse (curia Razonis). In zweiter Ehe heiratete er Ida von Heppendorf, Tochter von Gerhard III von Heppendorf, Edelvogt von Köln, und der Kunigunde von Alpen. Damit war Rutger Raitz (II.) mit einer großen Zahl der rheinischen und westfälischen Dynasten verschwägert. Nach dem Tod von Rutger (II.) heiratete Ida 1330 den Grafen Ruprecht III. von Virneburg. Ihr Sohn Rutger Raitz (III.) erwarb im Jahre 1347 die bei Quadrath-Ichendorf gelegene Burg und Herrlichkeit Frentz (heute: Schloss Frens) von seinem Stiefvater, dem Grafen Ruprecht III. von Virneburg. Sie war früher im Besitz eines Edelherrengeschlechts von Frenz, das aus dem Stamme der Herzöge von Jülich hervorgegangen war. Von diesem Besitz führte das Geschlecht den Namensbestandteil „von Fren(t)z“. Die Herrschaft Frentz war zunächst ein Allod, d. h. frei und nicht abhängig von einem Lehnsherren, und lag zwischen dem Kurfürstentum Köln und dem Herzogtum Jülich-Kleve-Berg. Anfang des 15. Jahrhunderts geriet die Herrschaft Frentz in die Lehnsabhängigkeit, ein Teil der Herrschaft in die Lehnsabhängigkeit des Kurfürsten von Köln und ein anderer Teil in die Lehnsabhängigkeit des Herzogs von Jülich-Kleve-Berg.

Angehörige der Familie gehörten zur rheinischen Reichsritterschaft. Diese Zugehörigkeit leitete sich aus dem Besitz mehrerer reichsunmittelbarer Herrschaften ab. Seit 1620 wurden sie auch mit dem Erbkämmeramt des Erzstiftes Köln belehnt.

Im Jahr 1635 wurde die Linie „Raitz von Frentz zu Kendenich und Stolberg“, die 1746 im Mannesstamm ausstarb, in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Die Herrschaft Kendenich kam Anfang des 16. Jahrhunderts durch die Heirat des Robert Raitz von Frentz mit Agnes von Orsbeck zu Kendenich in den Besitz der Raitz von Frentz. Burg und Herrschaft Stolberg kamen durch die Heirat des Ferdinand Reichsfreiherr Raitz von Frentz zu Kendenich mit Odilia Maria Freiin von Efferen zu Stolberg, Tochter von Freiherr Johann Dietrich von Efferen und der Gertrud, geborene von Metternich, am 28. September 1648, in den Besitz der Raitz von Frentz.

Im Jahr 1512 heiratete Winand Raitz von Frentz die Maria von und zu Schlenderhan, deren Familie im Mannesstamm ausstarb, und begründete die heute noch blühende Linie „Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan“. Durch diese Heirat kam die Herrschaft Schlenderhan in den Besitz der Familie. Seitdem führt diese Linie das vereinigte Wappen der „Raitz von Frentz“ und der „von und zu Schlenderhan“. Die Erhebung dieser Linie in den Reichsfreiherrenstand als „Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan und Kleinenbruch“ erfolgte am 15. Juli 1650.

Am 25. Oktober 1652 wurde die Linie „Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan“ vom Kölner Kurfürsten Maximilian Heinrich mit Odenkirchen und dem damit verknüpften Amt des Erbburggrafen des Erzstiftes Köln belehnt.

Am 11. Juni 1672 erhielt die Familie das Inkolat in Böhmen. Damit verbunden war die Befähigung zum Erwerb landtäflicher Güter, das Recht zur Teilnahme an den Landtagen und zur Bewerbung um Ämter, die den Mitgliedern der Landstände vorbehalten waren.

Der Freiherrenstand wurde am 15. Juni 1826 für Adolf Freiherrn Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan und seinen Vetter Emmerich Joseph Freiherr Raitz von Frentz zu Kellenberg sowie für deren Geschwister durch die preußische Regierung anerkannt.

Wappen

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Das Wappen der Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan

Das Stammwappen zeigt ein durchgehendes goldenes Kreuz auf schwarzem Grund. Die Helmzier des Wappens besteht aus Hals und Kopf eines schwarzen Stieres mit goldenen Hörnern. Die Helmdecken sind schwarz-golden. Das älteste erhaltene Siegel mit dem Kreuzwappen datiert vom 20. Januar 1289 des „Theodericus dictus Raitze miles, civis Colon“ und seiner Söhne.

Das Wappen der Raitz von Frentz wurde jeweils anlässlich der Erhebung zweier Linien in den Reichsfreiherrenstand vermehrt.

Anlässlich der Erhebung der Linie Raitz von Frentz zu Kendenich und Stolberg in den Reichsfreiherrenstand wurde das Wappen dieser Linie 1635 wie folgt bestätigt: Geviert: Feld 1 und 4: Ein durchgehendes goldenes Kreuz auf schwarzem Grund. Feld 2 und 3: In Silber zwei rote Sparren.

Das Wappen der Linie Raitz von Frentz von und zu Schlenderhan wurde anlässlich ihrer Erhebung in den Reichsfreiherrenstand im Jahr 1650 wie folgt bestätigt: Geviert: Feld 1 und 4: Ein durchgehendes goldenes Kreuz auf schwarzem Grund. Feld 2 und 3: In Silber ein schwarzer Balken, belegt mit 3 goldenen Amseln. Herzschild: Rot-blau geteilt, darüber ein silberner, goldgekrönter Löwe. Der Herzschild wurde anlässlich der Verleihung der Reichsfreiherrenwürde zusätzlich aufgenommen.

Besitzungen (derzeit im Besitz der Familie)

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Herrschaften und Besitzungen (ehemals im Besitz der Familie)

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Schloss Frens (Frentz)
Schloss Schlenderhan
Burg Stolberg
Burg Kendenich

Bekannte Familienmitglieder

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Siehe auch

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Literatur

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Commons: Raitz von Frentz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien