Als Parallelklang bezeichnet man in der musikalischen Funktionstheorie Dreiklänge, die mit den Hauptdreiklängen (klein-)terzverwandt sind. Parallele Akkorde sind demnach analog zu Paralleltonarten zu bestimmen.

In der Schreibweise der Funktionstheorie werden dabei Dur-Klänge immer mit Großbuchstaben bezeichnet, Moll-Klänge mit Kleinbuchstaben.

Bei der „echten“, leitereigenen Terzverwandtschaft ist das Tongeschlecht des Parallelklangs stets gegensätzlich zum Ausgangsklang:

Wenn chromatisch veränderte (alterierte) Terzen verwendet werden, können auch gleichgeschlechtliche Parallelklänge als Variantklänge auftreten; man spricht dann von „erweiterter“ Tonart. Beispiele:

Eine andere Art von terzverwandten Nebendreiklängen sind die Gegenklänge.