Im Allgemeinen drückt der Begriff Korrelat aus, dass eine (ergänzende) Wechselbeziehung zu einem zweiten Element besteht.[1] Im medizinischen Sprachgebrauch werden unter dem Korrelat einer Erkrankung all jene Befunde verstanden, die dieser diagnostisch zugehörig sind. Oft steht der Begriff für eine Entsprechung der subjektiven Patientenmitteilung mit den objektiven Befunden.

Beispiele

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Einzelnachweise

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  1. Eintrag im Brockhaus in 15 Bänden