Ein Amt war in vielen deutschen Ländern eine kleinräumige staatliche Verwaltungseinheit oberhalb der Gemeindeebene, der Vorläufer der heutigen Landkreise.

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg existieren auch heute noch „Ämter“, diese sind jedoch keine staatlichen Behörden, sondern interkommunale Kooperationen, also der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Erledigung kommunaler Aufgaben. Solche „Ämter“ stehen deshalb nicht hier, sondern in der Kategorie:Verwaltungseinheit in Deutschland.

Dänemark war von 1661 bis 2006 in „Ämter“ gegliedert, die jedoch eher den Provinzen anderer Länder entsprechen, siehe Verwaltungsgliederung Dänemarks.