Das Kabinett Lutz unter Vorsitz von Johann von Lutz bildete vom 4. März 1880 an die von König Ludwig II. berufene Landesregierung des Königreiches Bayern. Lutz war maßgeblich am Sturz König Ludwigs II. beteiligt, er beauftragte im März 1886 Obermedizinalrat Bernhard von Gudden, ein Gutachten über Ludwigs Geisteszustand zu erstellen. Lutz blieb auch unter Prinzregent Luitpold von Bayern Vorsitzender im Ministerrat bis zu seinem Tod am 3. September 1890.

Amt Name
Vorsitzender im Ministerrat, Inneres für Kirchen- und Schulangelegenheiten Johann von Lutz
Inneres Sigmund von Pfeufer, ab 30. Juni 1881 Maximilian von Feilitzsch
Äußeres Friedrich Krafft von Crailsheim
Justiz Johann Nepomuk von Fäustle
Finanzen Emil von Riedel
Krieg Joseph von Maillinger, ab 1. Mai 1885 Adolf von Heinleth

Literatur

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