Immaterielle Güter sind in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre nicht-körperliche, nicht-stoffliche Güter. Gegensatz sind die Sachgüter. Knappe Güter werden als Wirtschaftsgüter bezeichnet und in zwei Gruppen unterteilt, und zwar in Realgüter und Nominalgüter. Immaterielle Güter werden in dieser Klassifizierung zu den Realgütern gerechnet.

Allgemeines

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Die Interdependenz und Interaktion von beiden Güterarten zeigt sich beim Autokauf: das Realgut Auto wird mit dem Nominalgut Geld als Gegenleistung bezahlt. In einer Geldwirtschaft werden im Regelfall nicht Realgüter untereinander ausgetauscht (etwa die Arbeitsleistungen eines Arbeitnehmers gegen Produkte des Arbeitgebers beim Deputatlohn), sondern Realgüter werden gegen das allgemeinste Wirtschaftsgut, das Nominalgut, getauscht.[1] Ein Wirtschaftsgut liegt vor, wenn technische Eignung, Vorhandensein, Verfügbarkeit, Übertragbarkeit, relative Knappheit und ökonomische Eignung erfüllt sind.[2] Seit der Güterklassifizierung von Erich Kosiol im Jahre 1966 sind Realgüter die „Objekte der produktiven Transformationsprozesse“.[3] Realgüter sind Bestandteil der Realwirtschaft, die sich mit der Produktion, dem Vertrieb und dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen befasst. Nominalgüter wie Geld oder Geldsurrogate gehören zur Finanzwirtschaft.

Übersicht

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Die Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Gütern ergibt folgende Übersicht:

                                        Güter
                      ┌───────────────────┴───────────────────┐
                 Materielle                              immaterielle
                            ┌─────────────────────────────────┴───────────────────────────┐
                     Dienstleistungen                                                  Rechte
             ┌──────────────┴──────────────┐                              ┌───────────────┴───────────────┐
       Investitionsgüter            Konsumgüter                Investitionsgüter                     Konsumgüter

Die Produktionsgüter dienen Unternehmen oder dem Staat beispielsweise zur Herstellung von Konsumgütern, während die Konsumgüter unter den immateriellen Gütern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedürfnisbefriedigung konsumiert werden.

Als Beispiel für Dienstleistungen, die als Konsumgüter verwendet werden, gelten Leistungen für den privaten Haushalt (bereitgestellt durch Rechtsanwalt oder Arzt). Dienstleistungen, die den Produktionsgütern zugeordnet werden, können zum Beispiel Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Für den Bereich Rechte sind Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte zu erwähnen.

Arten

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Immaterielle Güter lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Güter werden in der Volkswirtschaftslehre im Hinblick auf ihre physische Beschaffenheit unterteilt in Sachgüter (materielle Güter), immaterielle Güter (Dienstleistungen) und digitale Güter.[7] Digitale Güter sind eine moderne Güterart, die erst durch Digitalisierung entstanden ist und digitale Daten enthält. Hierzu gehören außer Software auch Bilddateien, Computerprogramme, E-Books, Musikdateien, Videodateien oder Online-Zeitungen.

Mikroökonomie

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Sachgüter werden als materielle Güter von Sachleistungsunternehmen und als immaterielle Güter von Dienstleistungsunternehmen hergestellt. Dabei wird nach der Art der Leistung unterschieden:[8]

Sachleistungsunternehmen Gewinnungsunternehmen, Aufbereitungsunternehmen, Energiewirtschaft,

Veredelungsunternehmen, Verarbeitungsunternehmen, Handwerk

Dienstleistungsbetriebe Handelsbetriebe, Kreditinstitute, Verkehrsbetriebe, Versicherungsbetriebe,
sonstige Dienstleistungsbetriebe

Diese Betriebsformen können noch weiter untergliedert werden, so etwa der Handel in Groß- und Einzelhandel.

Materielle und immaterielle Güter

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Immaterielle Güter sind nicht mit dem sachenrechtlichen Eigentum an materiellen Gütern gleichzusetzen.

Gemeinsamkeiten

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Unterschiede

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Immaterielle Güter als Ware

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Es gibt Unternehmen, die nur ihr geistiges Eigentum als Wirtschaftsgut vermarkten. Solche Unternehmen stellen keine Waren im eigentlichen Sinne her (fabless), sondern – im weitesten Sinne – Baupläne und lizenzieren sie an Herstellerunternehmen. Einige Beispiele:

Im Patentbereich werden Patentinhaber, welche ihr Monopolrecht in unangemessener Weise benutzen, gelegentlich als Patent-Troll bezeichnet. Dazu zählen insbesondere Patentinhaber, welche nicht selbst forschen oder Waren herstellen (englisch non practicing entities). Aus wettbewerblicher Sicht wird deren Machtausübung überwiegend abgelehnt.[9]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2011, S. 175 f.
  2. Erich Kosiol, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, 1968, S. 136 f.
  3. Erich Kosiol, Die Unternehmung als wirtschaftliches Aktionszentrum, 1972, S. 120 f.; ISBN 978-3-322-98144-8
  4. Volker Häfner, Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1983, S. 120
  5. Ute Arentzen/Eggert Winter, Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1997, S. 1815
  6. Insa Sjurts, Gabler Lexikon Medien Wirtschaft, 2004, S. 248
  7. Katrin Alisch/Ute Arentzen/Eggert Winter (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, 2004, S. 1321
  8. Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 31; ISBN 978-3-8006-4687-6
  9. D. P. Majoras (FTC): A Government Perspective on IP and Antitrust law.@1@2Vorlage:Toter Link/www.fiw-online.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Vortrag 4. Juli 2006 am Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb e.V. - FIW mwN.