Zwei Punkte, die durch Umgebungen getrennt werden.

Ein Hausdorff-Raum (auch hausdorffscher Raum oder Hausdorffraum; nach Felix Hausdorff) oder separierter Raum ist ein topologischer Raum , in dem das Trennungsaxiom (auch Hausdorffeigenschaft oder hausdorffsches Trennungsaxiom genannt) gilt.

Definition

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Ein topologischer Raum hat die Hausdorffeigenschaft, wenn für alle mit disjunkte offene Umgebungen und existieren.

Mit anderen Worten: Alle paarweise verschiedenen Punkte und aus werden durch Umgebungen getrennt. Ein topologischer Raum, der die Hausdorffeigenschaft erfüllt, wird Hausdorff-Raum genannt.

Eigenschaften

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Ein Hausdorff-Raum lässt sich durch jede der folgenden zur Hausdorffeigenschaft äquivalenten Eigenschaften charakterisieren:

Insbesondere sind in Hausdorff-Räumen Grenzwerte von Folgen – anders als in allgemeinen topologischen Räumen – eindeutig. Dabei konvergiere eine Folge in einem topologischen Raum gegen einen Punkt , wenn zu jeder Umgebung von ein existiert, sodass für alle gilt.

Unterräume von Hausdorff-Räumen bilden wiederum Hausdorff-Räume. Ebenso überträgt sich die Hausdorffeigenschaft auf beliebige Produkte von Hausdorff-Räumen.

Einordnung in die Hierarchie topologischer Räume

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Vergleich mit schwächeren Trennungseigenschaften

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Nach Definition besitzt jeder Hausdorff-Raum die T1-Trennungseigenschaft und ist damit auch ein T0-Raum.

Ein topologischer Raum ist genau dann ein Hausdorff-Raum, wenn er präregulär (R1) ist:

alle paarweise topologisch unterscheidbaren Punkte und aus werden durch Umgebungen getrennt,

und die Kolmogoroff-Eigenschaft (T0) besitzt:

alle paarweise verschiedenen Punkte und aus sind topologisch unterscheidbar.

Topologisch unterscheidbar heißen zwei Punkte und genau dann, wenn es eine offene Menge gibt, die den einen Punkt enthält, den anderen aber nicht. "Durch Umgebungen getrennt" werden die Punkte per definitionem dann, wenn es offene Umgebungen mit gibt.

Beweis:

Eine weitere Abschwächung, die zwischen und Hausdorff-Raum liegt, ist der schwache Hausdorff-Raum.

Verschärfungen der Hausdorffeigenschaft

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Beispiele

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So gut wie alle in der Analysis betrachteten Räume sind Hausdorff-Räume. Insbesondere ist jeder metrische Raum ein Hausdorff-Raum.

Im Gegensatz zur Filterkonvergenz ist die Eindeutigkeit von Folgengrenzwerten nur eine notwendige Bedingung für die Hausdorffeigenschaft. Stattet man z. B. eine überabzählbare Menge wie die reellen Zahlen mit der koabzählbaren Topologie aus, so erhält man einen nicht-hausdorffschen Raum, in dem konvergente Folgen genau einen Grenzwert besitzen.

Ein Beispiel für einen Hausdorff-Raum, der kein metrischer Raum ist, ist die Menge der abzählbaren Ordinalzahlen mit der gewöhnlichen Ordnungstopologie.

Wird das Spektrum eines Ringes mit der Zariski-Topologie versehen, erhält man einen nüchternen topologischen Raum, der meist nicht präregulär, geschweige denn hausdorffsch ist.

Viele Beispiele nicht-hausdorffscher Räume erhält man als Quotientenräume von Mannigfaltigkeiten bzgl. mancher Gruppenwirkungen oder allgemeinerer Äquivalenzrelationen. Zum Beispiel ist der Blattraum der Reeb-Blätterung (also der Quotientenraum bzgl. der Äquivalenzrelation: zwei Punkte sind genau dann äquivalent, wenn sie zum selben Blatt gehören) nicht hausdorffsch.

Lokaleuklidische Räume müssen nicht hausdorffsch sein. Der aus zwei Kopien von durch Identifizierung eines offenen Intervalls entstehende Raum ist lokal homöomorph zum , aber nicht hausdorffsch.

Anmerkung

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Horst Schubert: Topologie. 1975, S. 58.