Hans-Joachim Koch (* 11. Oktober 1944 in Leipzig) ist deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler, Professor für Öffentliches Recht und Staatslehre an der Universität Hamburg und Vorsitzender der Gesellschaft für Umweltrecht. Von September 2002 bis Juni 2008 war er Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen.

Leben

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Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Referendariat am Landgericht Hanau wurde Koch 1971 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, promoviert. In Frankfurt war Koch anschließend Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Erhard Denninger sowie Dozent für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Im Jahr 1978 folgte die Habilitation für die Fächer "Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie" und wenig später seine Ernennung zum Professor an der Universität Hamburg. Von 1991 bis 1997 war Koch zugleich Richter am Hamburgischen Oberverwaltungsgericht in dem für das Baurecht zuständigen II. Senat. Gemeinsam mit Wolfgang Hoffmann-Riem, Edmund Brandt und Ulrich Ramsauer gründete er 1988 die Forschungsstelle Umweltrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, die er seitdem mit einer kurzen Unterbrechung als Geschäftsführender Direktor geleitet hat. Von 1991 bis 1993 war Koch Mitglied des Ökologischen Rates beim Umweltsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, im April 2002 wurde er vom Bundesumweltminister in den Sachverständigenrat für Umweltfragen berufen, dessen Vorsitz er von September 2002 bis Juni 2008 führte. Koch war verheiratet mit Edith Koch (verstorben am 7. Oktober 2007) und hat mit ihr zwei Töchter.

Werk

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Das Œuvre von Hans-Joachim Koch umfasst viele Bereiche des Staats- und Verwaltungsrechts, der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie sowie insbesondere des Umweltrechts. Im früheren Werk dominieren theoretische Arbeiten zur juristischen Methodenlehre und Normentheorie. Zentrales Anliegen der hierzu zählenden Habilitationsschrift (Unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessensermächtigungen im Verwaltungsrecht, 1979) ist der norm- und begründungstheoretische Nachweis darüber, dass die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Tatbestand einer verwaltungsrechtlichen Norm in gleicher Weise Abwägungsentscheidungen erfordert wie Ermessensermächtigungen auf der Rechtsfolgenseite. Dadurch stellt Koch das herrschende Dogma von der vollen richterlichen Überprüfbarkeit der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe grundlegend in Frage und legt es nahe, die richterliche Kontrolle nach den Regeln der Ermessensfehlerlehre zu begrenzen.

Die mittlere und jüngere Schaffensphase Kochs konzentriert sich überwiegend auf das Umweltrecht, dessen Entwicklung Koch seit Anfang der achtziger Jahre intensiv begleitet hat. Sein wissenschaftliches Werk auf dem Felde des Umweltrechts ist durchgehend von dem Anliegen getragen, den Umweltschutz durch besseres Umweltrecht wirksam und effizient zu fördern. Dieses Bestreben hat auch seine Arbeit als Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen geprägt.

Publikationen (Auswahl)

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Monographien

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Herausgeberschaften

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Aufsätze

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Personendaten
NAME Koch, Hans-Joachim
KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler
GEBURTSDATUM 11. Oktober 1944
GEBURTSORT Leipzig