Frankenhain
Stadt Frohburg
Koordinaten: 51° 5′ N, 12° 38′ OKoordinaten: 51° 5′ 19″ N, 12° 38′ 20″ O
Höhe: 190 (180–212) m
Fläche: 7,47 km²
Einwohner: 606 (31. Dez. 2022)[1]
Bevölkerungsdichte: 81 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1994
Eingemeindet nach: Eulatal
Postleitzahl: 04654
Vorwahl: 034341
Frankenhain (Sachsen)
Frankenhain (Sachsen)

Lage von Frankenhain in Sachsen

Niederfrankenhain
Niederfrankenhain

Frankenhain ist Ortsteil der Stadt Frohburg im sächsischen Landkreis Leipzig. Die ehemals selbständige Gemeinde wurde am 1. Juli 1950 aus den Orten Oberfrankenhain und Niederfrankenhain gebildet. Diese kam am 1. Januar 1994 als Ortsteil zur Gemeinde Eulatal, welche am 1. Januar 2009 zur Stadt Frohburg kam.

Geographie

Geographische Lage und Verkehr

Frankenhain befindet sich in der Leipziger Südregion am Nordostrand des Kohrener Lands, etwa 5 Kilometer nordwestlich von Geithain. Niederfrankenhain bildet den nordwestlichen, Oberfrankenhain den südöstlichen Ortsteil. Der Ort liegt am Übergang der Leipziger Tieflandbucht zum Sächsischen Burgen- und Heideland, ca. 30 km südlich von Leipzig und 15 km östlich von Borna. Der nordwestlich des Orts entspringende Frankenhainer Bach entwässert in die Eula. Durch Frankenhain führt die Staatsstraße S 242, welche in Geithain im Süden auf die Bundesstraße 7 trifft. Über diese ist die Bundesautobahn 72 erreichbar.

Nachbarorte

Elbisbach Hopfgarten
Prießnitz Kompassrose, die auf Nachbargemeinden zeigt Tautenhain
Frauendorf mit Hermsdorf Niedergräfenhain Geithain

Geschichte

Niederfrankenhainer Bergstraße
Kirche Oberfrankenhain

Die Fluren von Frankenhain wurden um 1104 durch fränkische Bauern auf Geheiß des Drafen Wiprecht von Groitzsch besiedelt. Auch der Bau der Kirche datiert aus dieser Zeit. Die urkundliche Ersterwähnung des Orts erfolgte allerdings erst im Jahr 1209 als Franckenhagen in der Gründungsurkunde des Geithainer Hospitals. Der Ortsname weist auf eine fränkische Besiedlung hin. Die Anlage erfolgte als Straßenangerdorf. Spätestens seit Mitte des 14. Jahrhunderts existierten zwei Ortschaften, Ober- und Niederfrankenhain, die im Besitz verschiedener Grundherrschaften waren. Beide Orte gehörten bezüglich der Verwaltung bis ins 19. Jahrhundert anteilig zu den kursächsischen bzw. königlich-sächsischen Ämtern Rochlitz und Borna.[2] Erst 1856 wurden alle Anteile der beiden Orte dem Gerichtsamt Geithain und 1875 der Amtshauptmannschaft Borna zugeordnet.[3]

Die für beide Orte zuständige St. Mauritius-Kirche befindet sich in Oberfrankenhain. Die in einigen Bauteilen romanische Kirche (Baubeginn um 1110–1160) wurde 1514 im spätgotischen Stil umgebaut. Aus dieser Zeit stammt auch der Wandelaltar. 1635 und 1644 wurden die Kirche und die Dörfer von schwedischen Truppen verheert. 1726 errichtete man ein neues Pfarrhaus in Oberfrankenhain. 1984 wurde die Kirche umfassend saniert.

Am 1. Juli 1950 vereinigten sich Ober- und Niederfrankenhain zur Gemeinde Frankenhain.[4] Bei der zweiten Kreisreform der DDR im Jahr 1952 wurde die Gemeinde Frankenhain dem neu gegründeten Kreis Geithain im Bezirk Leipzig zugeordnet, der 1994 im Landkreis Leipziger Land und 2008 im Landkreis Leipzig aufging. Am 1. Januar 1994 wurde die Gemeinde Frankenhain in die Gemeinde Eulatal eingegliedert,[5] welche wiederum am 1. Januar 2009 aufgelöst und in die Stadt Frohburg eingegliedert wurde.[6]

Geschichte (stichpunktartig):

Bildungseinrichtungen

Grundschule "Hans Coppi" Frankenhain

Persönlichkeiten

Einzelnachweise

  1. Einwohnerentwicklung in Frohburg – Einwohner von Frohburg und Ortsteilen zum Stichtag 31.12.2022. (PDF; 194 KB) Stadt Frohburg, abgerufen am 16. November 2023.
  2. Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas. Leipzig 2009, ISBN 978-3-937386-14-0; S. 58 f. und 62 f.
  3. Die Amtshauptmannschaft Borna im Gemeindeverzeichnis 1900
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Gemeinden 1994 und ihre Veränderungen seit 01.01.1948 in den neuen Ländern. Metzler-Poeschel, Stuttgart 1995, ISBN 3-8246-0321-7.
  5. StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 1994
  6. StBA: Gebietsänderungen am 01.01.2009