Formular für einen internationalen Flugplan

Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln), VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln) und gemischte Flugpläne, die mit VFR oder IFR beginnen und während des Fluges die Flugregeln wechseln.

Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, die geplante Flughöhe, die geplante Flugroute und Ankunftszeit sowie eventuelle Ausweichflugplätze und die durch den Treibstoffvorrat bedingte maximale Flugzeit.

Die Deutsche Flugsicherung, die Schweizer Flugsicherung Skyguide und die österreichische Austrocontrol bieten die Möglichkeit, Flugpläne über das Internet aufzugeben. Europaweit können Flugpläne mit EuroFPL oder über das Integrated Initial Flight Plan Processing System (IFPS) aufgegeben werden.

Inhalt

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Ein Flugplanformular sieht fast überall auf der Welt gleich aus, da es von der ICAO normiert wurde. Folgende Felder sind in einem Flugplanformular vorhanden:

Ergänzende Angaben

Zusätzliche Angaben sofern erforderlich

Flugplan in Deutschland

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Der Pilot gibt seinen Flugplan gewöhnlich vor Antritt eines Fluges auf.

Ein Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie um im Notfall (z. B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeugführers zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.

Er besteht aus einem einseitigen Formular, welches 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass sie international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.

Flugplanpflicht

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Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben:[2]

  1. ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle unterliegt;
  2. ein Flug nach Instrumentenflugregeln innerhalb des Flugverkehrsberatungsluftraums;
  3. ein Flug innerhalb von Gebieten oder in Gebiete oder entlang Strecken, die von der zuständigen Behörde festgelegt sind, um die Bereitstellung von Fluginformationen und die Durchführung des Flugalarmdienstes sowie des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zu erleichtern;
  4. ein Flug innerhalb von Gebieten oder in Gebiete oder entlang Strecken, die von der zuständigen Behörde festgelegt sind, um die Koordinierung mit entsprechenden militärischen Stellen oder mit Flugverkehrsdienststellen in benachbarten Staaten zu erleichtern, um ein möglicherweise erforderliches Ansteuern zu Identifizierungszwecken zu vermeiden;
  5. ein Flug über Staatsgrenzen, sofern die betreffenden Staaten keine andere Regelung getroffen haben;
  6. ein Flug, der bei Nacht durchgeführt werden soll, soweit er über die Umgebung des Flugplatzes hinausführt.

Einreichen des Flugplanes

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Der Flugplan kann frühestens 5 Tage und muss spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung drei Stunden, vor dem planmäßigen Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet aufgegeben werden. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt.

Änderung des Flugplanes

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Vor Inkrafttreten des Flugplanes kann der Pilot die voraussichtliche off-block-Zeit bei der Flugsicherung nach vorne oder hinten verschieben.

Aktivierung des Flugplanes

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Bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) wird der Flugplan automatisch aktiviert. Weitere Möglichkeiten sind die telefonische Startmeldung durch den Flugleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes sowie durch eine per Funk an den Fluginformationsdienst übermittelte Startmeldung. Bei einem so genannten Inflight Pick-Up gibt der Pilot einen Flugplan für einen Flug nach Instrumentenflugregeln im Flug auf, z. B. weil das Wetter schlechter als erwartet ist.

Schließen des Flugplanes

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Nach der Landung oder wenn diese sichergestellt ist, muss der Flugplan durch die Landemeldung geschlossen werden. Bei Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird das automatisch erledigt.

Überfällige Flüge

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Erfolgt nun innerhalb einer bestimmten Zeit zum Beispiel keine Landemeldung, löst die Flugsicherung einen Alarmzustand aus, der Such- und Rettungsmaßnahmen zur Folge hat. Zunächst wird jedoch während der Unsicherheitsphase durch Nachfrage versucht sicherzustellen, dass nicht einfach die Landemeldung vergessen wurde.

Dauerflugpläne

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Für regelmäßige Flüge besteht die Möglichkeit der Aufgabe eines Dauerflugplans. Diese sind bei Eurocontrol, genauer über das Integrated Initial Flight Plan Processing System, einzureichen.[3]

Flugplan in den USA

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In den USA können Piloten ihren Flugplan über mehrerer mögliche Kommunikationswege aufgeben:[4]

Das Computersystem DUAT der FAA wurde 2018 eingestellt.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Franzen: BZF. S. 184 ff.
  2. Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010, abgerufen am 24. Juni 2018. Anhang, Abschnitt 4: Flugpläne.
  3. Dieter Franzen: Kompaktlernprogramm BZF. Kuppenheim 2006, S. 194.
  4. Federal Aviation Administration: FAA Flight Planning Information. Eingesehen am 22. August 2019