Epitaph für Georg Keyper, Gemälde von Michael Wolgemut, 1484, Nürnberg, Sebalduskirche
Renaissance-Epitaph für den Kanoniker Anton Kreß, † 1513, in St. Lorenz zu Nürnberg
Mehrgeschossige Architekturrahmen sind typisch für norddeutsche Epitaphien des 17. Jahrhunderts. Epitaph für den Domherrn Albert von Hasbergen († 1635) im Bremer Dom

Als Epitaph (Plural Epitaphe, im Deutschen auch Epitaphium, Plural Epitaphien; von lateinisch epitaphium zu altgriechisch ἐπιτάφιον epitáphion „zum Grab gehörend“, dieses aus ἐπί epí „auf, an, bei“ und τάφος táphos „Grab“) wird ein typischerweise in oder an einer Kirche angebrachtes Gedächtnismal für einen Verstorbenen bezeichnet. Epitaphe können künstlerisch aufwendig gestaltet sein und befinden sich im Unterschied zum Grabmal meist nicht an der Bestattungsstelle. Ihre Verbreitung konzentriert sich auf das Gebiet des Alten Reichs.

Geschichtliche Entwicklung

War mit dem Begriff in der Antike nur eine poetische Grabinschrift bezeichnet worden (auch die englischen und romanischen Wortformen haben bis heute ausschließlich diese Bedeutung), so entstand das Epitaph im späteren Mittelalter als bildlich erweitertes Kunstwerk, das einem Toten oder einem verstorbenen Ehepaar gewidmet ist und unabhängig vom Begräbnisort, aber in der Regel innen oder außen an Wänden oder Pfeilern von Kirchen, seltener auf Friedhöfen aufgestellt oder aufgehängt wurde.

Das Epitaph des Spätmittelalters ging aus zwei unterschiedlichen Wurzeln hervor:

Der Humanismus greift die griechische Bezeichnung auf. Im 16. und 17. Jahrhundert führte das wachsende Repräsentationsbedürfnis des städtischen Bürgertums und des Adels zu einer schnellen Weiterentwicklung der Epitaphien und einer kaum systematisierbaren Vielfalt. An ihrer Verbreitung sind beide großen Konfessionen in gleicher Weise beteiligt. Die Epitaphe der frühen Neuzeit sind meist architektonisch aufgebaut, aber reliefartig auf eine Rückwand bezogen. Sie sind oft plastisch aus Stein oder Holz, seltener aus Metall gearbeitet, manchmal farbig gefasst und teilvergoldet. Ein weiterer, verbreiteter Typus sind Gemälde, die in einen architektonisch oder ornamental gestalteten Rahmen aus Holz gesetzt sind. Die selteneren und schlichteren Epitaphien des 19. Jahrhunderts stellen Motive der Trauer und Klage in den Vordergrund. Als Ort des Totengedenkens und der dazu dienenden Monumente tritt der Friedhof an Stelle des Kirchenraums. Bei der Sonderform der Epitaphaltäre handelt es sich um Altarretabel, die explizit das Totengedächtnis des Stifters enthalten, also nicht nur Votivaltäre sind.[1]

Ikonografie

Die Darstellungen können aus allen Bereichen der christlichen Ikonographie oder der zeitgenössischen Allegorik genommen sein. In der neuzeitlichen Entwicklung ist allerdings eine Tendenz von christlichen Themen hin zu personenbezogenen Motiven beobachtbar; aus der frommen Aufforderung zu fürbittendem Gedenken wurde das pathetische Ruhmesdenkmal.

Drei Motivbereiche lassen sich unterscheiden:

Inschriften

Die Inschriften[2] stellen wie die künstlerische Gestaltung den gesellschaftlichen Rang der Verstorbenen dar. Ihre bereits genannte einfachste Form aus Name und Lebensdaten ist deshalb vergleichsweise selten zu finden; Personen, für die man überhaupt ein Epitaph stiftete, wurden doch meist ausführlicher geehrt. Die erste, schon aus der mittelalterlichen Grabmalepigraphik übernommene Erweiterung der Inschrift sind genealogische Angaben: bei verheirateten Personen wird mindestens der Ehepartner aufgeführt, oft aber auch die jeweiligen Herkunftsfamilien. Dazu geht seit der Renaissance verbreitet der sog. Leichentext in die Inschrift ein, in aller Regel das Bibel- oder Liedzitat, über das bei der Bestattung gepredigt wurde. Insbesondere im Barockzeitalter nehmen die Inschriften an Umfang stark zu, würdigen ausführlich den Lebenslauf der Verstorbenen und preisen ihren herausragenden und frommen Lebenswandel. Barocke Grab- oder Epitaphinschriften sprechen den Leser als Memento Mori unmittelbar an, je nach den lokalen und individuellen Voraussetzungen in der jeweiligen Landessprache oder auf Latein und häufig in Versform. Ein Beispiel:

ET MORTVVS EST? / QUID MIRARIS NEC TAMEN RIMARIS / FLORIS ET RORIS VANITATEM? / NOS QVOQVE FLOREMVS; SED FLOS EST ILLE / CADVCVS FORVIT; AST DEFLORUIT / QVI FLORVM ATQVE HERBARVM INDAGITAVIT VIRTUTEM / FILIVS PARENTVM UNICVS / IOHANNES CHRISTIANVS HARNISCH / ARTIS MEDICAE LICENTIATUS ET PRACTICVS FELICISSIMUS / ANNUM AGENS 34TVM. / FLOS AETATIS AC AETAS FLORIS / ALIIS INSERVIENDO MARCVIT. / NON ARCVIT / HERBA IN HORTIS / VIM VIOLENTAM MORTIS / QUAE FOLIVM DE TRIFOLIO / DECERPSIT DIE 18. DECEMBRIS 1730 / EST COMMVNE MORI. / QVID HAESITAS LECTOR? / ET MORTVVS EST.

„Auch er ist gestorben? Was wunderst du dich und erforschst nicht stattdessen die Vergänglichkeit der Blume und des Taues? Wir blühen zwar; aber jene Blume ist vergänglich. In Blüte stand er, aber verblühte, der die Kraft der Blumen und Kräuter erforschte, der einzige Sohn seiner Eltern: Johann Christian Harnisch, examinierter Mediziner und erfolgreich praktizierender Arzt, im 34. Lebensjahr. Ihn, der anderen diente, ermattete die Blüte des Alters und das Alter der Blüte. Das Kraut in den Gärten konnte die ungestüme Kraft des Todes nicht abwehren, der ein Blatt vom Kleeblatt pflückte am 18. Dezember 1730. Es ist unser gemeinsames Los, zu sterben. Was stockst du, Leser? Auch er ist gestorben.“[3]

Literatur

Regionale Publikationen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ausführlicheres dazu bietet der Artikel Epitaphaltar im RDK.
  2. Mit dem Begriff „Epitaph“ wird manchmal auch nur die Inschrift eines Grabmals oder eines Erinnerungsmals bezeichnet.
  3. Zitiert aus der Inschriften-Sammlung Sepulcralia.de: Grabmal für Johannes Christian Harnisch, 1730 (Memento vom 28. August 2016 im Internet Archive). Die Inschrift befindet sich auf dem Alten Friedhof von Buttstädt, vergleiche Abschnitt zum Grabmal für Joh. Chr. Harnisch.