DIN 5009
Bereich Text- und Informationsverarbeitung für Büroanwendungen
Titel Text- und Informationsverarbeitung für Büroanwendungen – Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen
Teile Hauptteil sowie Beiblatt 1 „Ansage, Benennung und Tastatureingabe von Sonderbuchstaben und Sonderzeichen“
Erstveröffentlichung 1983-06 (Beiblatt 2022-06)
Letzte Ausgabe 2022-06 (erschienen am 13. Mai 2022)
Klassifikation 35.260

Die DIN 5009 „Text- und Informationsverarbeitung für Büroanwendungen – Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ bietet Regeln für die gesprochene Ansage von danach zu schreibenden Texten. Damit unterstützt sie neben dem klassischen Phonodiktat speziell die mündliche Kommunikation über korrekt niederzuschreibende Namen und Texte (beispielsweise am Telefon).

Sie legt auch Benennungen für zahlreiche Schrift- und Sonderzeichen fest, wie sie nicht nur für mündliche Kommunikation, sondern auch für schriftliches Lehrmaterial bedeutsam sind.

Inhalt

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Für die anzusagenden Texte werden drei Detaillierungs-Ebenen unterschieden:

Zeichenbenennungen

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Es sind Benennungen für alle Schriftzeichen gegeben, die im mit Stand Ende 2021 aktuellen Entwurf der DIN 91379 gelistet sind (siehe DIN 91379 „Zeichen und definierte Zeichensequenzen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa, mit CD-ROM“), außer den griechischen und kyrillischen Buchstaben. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Namen und Namenstransliterationen mit sämtlichen Sonderbuchstaben und diakritischen Zeichen in mündlicher Kommunikation (beispielsweise am Telefon) eindeutig und verständlich kommuniziert werden können (speziell im Amtsverkehr, aber genauso in Wirtschaft und Privatbereich).

Genauso sind Benennungen für alle Schriftzeichen gegeben, die laut der 2023 erschienenen Fassung der Tastaturnorm DIN 2137-01:2023-08 mit der Tastaturbelegung E1 eingegeben werden können, mit Ausnahme eines Teils der dort mit der „Ring-und-Mathematik-Wahltaste“ (Alt Gr + o) eingebbaren mathematischen Sonderzeichen.

Bei der Auswahl der gelisteten Benennungen wurden nach Möglichkeit deutschsprachige Benennungen verwendet, die auch

Damit soll der Lernaufwand unabhängig vom kulturellen Hintergrund des Lernenden nicht unnötig hoch sein.

Beispiele:

Hauptteil der Norm und Beiblatt

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Die Benennungen für die in europäischen Amtssprachen verwendeten lateinschriftlichen Buchstaben und diakritischen Zeichen sind im Hauptteil genannt. Das gilt auch für Vietnamesisch als einzige bedeutende lateinschriftliche Immigrantensprache mit darüber hinausgehenden Zeichen.

Die Benennungen der übrigen Buchstaben und diakritischen Zeichen sowie aller Satz- und Sonderzeichen sind im Beiblatt 1 „Ansage, Benennung und Tastatureingabe von Sonderbuchstaben und Sonderzeichen“ gelistet, zusammen mit ihrer Eingabe mit der Tastaturbelegung E1. Soweit Satz- und Sonderzeichen auch im Anhang H.1 „Tabelle der Satz- und Sonderzeichen“ der DIN 5008:2020-03 gelistet sind, stimmen die Angaben überein.

Buchstabierregeln und Buchstabiertafel

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Beim Buchstabieren werden Schriftzeichen in der Schreibreihenfolge angesagt. Dabei gilt für diakritische Zeichen, dass sie vor dem Grundbuchstaben anzusagen sind, weil sie auf der Computertastatur als Tottasten vor dem Grundbuchstaben einzugeben sind.

Die 26 Buchstaben des lateinischen Grundalphabets werden statt mit ihren in der Norm gelisteten Namen („A“, „Be“, „Ce“, …) mit einem Ansagewort gemäß einer Buchstabiertafel angesagt.

Sonderbuchstaben (sofern nicht ein eigener Name gelistet ist, wie „Eszett“ für „ß“) werden mit einem speziellen Ansagewort vor dem Grundbuchstaben angesagt, beispielsweise (bei Verwendung der Buchstabiertafel der ICAO) „Umlaut Alfa“ für „ä“ oder „Island Tango“ für „þ“.

Zahlen und Datumsangaben

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Die Regeln sind gegenüber denen aus der Vorgängerausgabe von 1996 im Wesentlichen unverändert. Nur bei der Ansage von Jahreszahlen wird der zum Herausgabezeitpunkt üblichen Gewohnheit gefolgt, diese ohne „hundert“ anzusagen. So wird die Jahreszahl 1996 als „neunzehn sechsundneunzig“ angesagt.

Internet- und E-Mail-Adressen

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Ergänzend zu den allgemeinen Ansageregeln für Sonderzeichen und den Buchstabierregeln für Wörter ist hier beispielsweise geregelt, dass das Adresszeichen „@“ als „at“ (in englischer Aussprache) angesagt werden kann, und der Kurzstrich „-“ ausschließlich in solchen Adressen als „Minus“, während diese Ansage ansonsten ein Minuszeichen benennt.

Geschichte

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Die erste Ausgabe der DIN 5009 erschien im Juni 1983, damals noch unter der Bezeichnung Regeln für das Phonodiktat.[4] Im Dezember 1996 erschien eine nochmals vereinfachte Überarbeitung unter dem Titel „Diktierregeln“.[5] Diese Ausgaben hatten das klassische Phonodiktat als Hauptthema und legten in diesem Zusammenhang Regeln für ein schreibgerechtes Diktieren fest.[6]

Überarbeitung 2020–2022

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Die Fassungen von 1983 und 1996 zitierten die postalische Buchstabiertafel in der Fassung von 1950, in der die Eingriffe der Nationalsozialisten von 1934 (Tilgung von als „jüdisch“ angesehenen Vornamen) in die 1905 erstmalig erstellte und zuvor zuletzt 1926 revidierte Buchstabiertafel nicht vollständig zurückgesetzt waren.

Im November 2019 regte der baden-württembergische Beauftragte gegen Antisemitismus, Michael Blume an, dass dort für „N“ wieder das 1905 eingeführte und 1926 beibehaltene „Nathan“ gelistet werden sollte.[7] Auf diese Anregung hin beschloss das Deutsche Institut für Normung, die Regelung dahingehend zu überprüfen.[8]

Ende November 2020 beschloss der zuständige DIN-Arbeitsausschuss, die Norm neu zu fassen und dafür eine Buchstabiertafel zu erarbeiten, die überwiegend aus deutschen Städtenamen besteht. Von einer Aktualisierung der Vornamentabelle wurde abgesehen, weil es sehr schwierig sei, damit die kulturelle Diversität der deutschen Bevölkerung widerzuspiegeln.[9]

Um ein Zeichen zu setzen, wurde (zusätzlich zur normativen „Deutsche Buchstabiertafel für Wirtschaft und Verwaltung“) symbolisch im informativen Anhang „Postalische Buchstabiertafel“ eine Neufassung der postalischen Buchstabiertafel wiedergegeben, die auf der Fassung von 1926 beruht und somit die durch das NS-Regime getilgten Vornamen und Begriffe wieder aufnimmt.[9]

Bei der Gelegenheit wurde die Norm auch mit dem Ziel erweitert, die aktuellen Anforderungen zur kulturellen Vielfalt zu berücksichtigen und Buchstabierregeln für Namen mit im Deutschen nicht üblichen Buchstaben und diakritischen Zeichen aufzunehmen.

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Einzelnachweise

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  1. FwDV / DV 800 Ausgabe 2017 – Informations- und Kommunikationstechnik. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV), Institut der Feuerwehr, Nordrhein-Westfalen, 26. November 2017, archiviert vom Original am 27. Mai 2022; abgerufen am 12. Mai 2022.
  2. Teilnehmerunterlage – BOS-Sprechfunker – 5. Sprechfunkbetrieb. Rheinland Pfalz Katastrophenschutz, abgerufen am 12. Mai 2022.
  3. DIN 5009:2022-06, Abschnitt 5.2 „Buchstabiertafel“, Anmerkung 2 sowie dritter Absatz dieses Abschnittes: „Die neue deutsche Buchstabiertafel für Wirtschaft und Verwaltung schränkt andere Anwendergruppen, z. B. Rettungsdienste, Luftfahrt, in ihrer Anwendungsfreiheit nicht ein, darf jedoch von diesen auch zukünftig übernommen werden.“
  4. DIN 5009:1983-06. In: beuth.de. Abgerufen am 22. April 2020.
  5. DIN 5009:1996-12. beuth.de, doi:10.31030/7272344.
  6. Diktierregeln. Sonderdruck der DIN 5009. Beuth, Berlin 1997, ISBN 978-3-410-13795-5, S. 3.
  7. Nathan wieder in die Buchstabiertafel aufnehmen. Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, 6. November 2019, abgerufen am 6. Mai 2022.
  8. Normungsinstitut will Diktierregeln überprüfen. In: Badisches Tagblatt. 6. November 2019, abgerufen am 6. Mai 2022.
  9. a b Von Aachen bis Zwickau – DIN 5009 mit neuer Buchstabiertafel auf Basis von Städtenamen veröffentlicht. DIN, 13. Mai 2022, abgerufen am 13. Mai 2022.