Concilium Germanicum wird eine am 21. April 742 abgehaltene Reformsynode der germanischen Bischöfe genannt, die von Hausmeier Karlmann initiiert wurde und unter der Leitung des Bonifatius stattfand.

Die Bemühungen des Bonifatius, die germanische Kirche zu reformieren, gipfelten in Reformsynoden. Die erste und wichtigste war das Concilium Germanicum. Als päpstlicher Missionslegat für Germanien von Papst Gregor III. leitete Bonifatius die Synode, die am 21. April 742 an einem nicht bekannten Ort tagte. Neben Bonifatius nahmen an der Synode noch sechs weitere Bischöfe teil, Burkard (Würzburg), Regenfried (Köln), Witta (Büraburg), Willibald (Eichstätt), Dadanus (Erfurt) und Edda (Straßburg). Unterstützt wurde die Synode von dem fränkischen Hausmeier Karlmann, der sie offiziell einberief. Bonifatius sah er nicht als Leiter der Synode, sondern nur als seinen Berater an. Die Beschlüsse der Synode wurden von Karlmann als allgemeines Gesetz verkündet.

Beschlossen wurde unter anderem Folgendes:

(+) Diese Beschlüsse sind noch heute in Kraft.

Literatur

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Siehe auch

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Einzelnachweis

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  1. Andreas Heinz: Feldmesse. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 1215.