Der Codex Theresianus ist ein Vorläufer des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

Geschichte

Eine von Maria Theresia 1753 aufgrund einer Denkschrift eingesetzte Kompilationskommission mit dem Hauptreferenten Joseph von Azzoni (1712–1760) in Brünn und unter anderem Josef von Hormayr als Mitglied, und eine 1756 anschließende Revisionskommission in Wien schufen bis 1766 den Entwurf eines Codex Theresianus. Dieser war noch stark romanistisch geprägt, kasuistisch geprägt und sehr umfangreich. Maria Theresia erteilte dem Codex auf Anraten von Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg keine Genehmigung und leitete den Entwurf 1772 an die Kommission zurück.[1] Der Codex Theresianus blieb somit ein bloßer Gesetzesentwurf und erlangte niemals Rechtsgeltung, ebenso wenig wie seine wenige Jahre später angefertigte Umarbeitung (Entwurf von Johann Bernhard Horten (1735–1786) von 1772/1776). 1787 trat das Josephinische Gesetzbuch in Kraft, im Jahre 1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.

Ausgaben

Literatur

Einzelnachweise

  1. Carl Chorinský in Der österreichische Executiv-Prozeß: Ein Beitr. zur Geschichte der allgemeinen Gerichtsordnung. (Memento des Originals vom 7. Januar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dlib-pr.mpier.mpg.de Wien 1879, Hölder, S. 99.