Borries ist der Name eines westfälisch-niedersächsischen Adelsgeschlechts (Briefadel). Es entstammt dem Patriziat der Stadt Minden in Westfalen. Im 18. Jahrhundert wurden Mitglieder der Familie als Juristen mit höheren Staatsämtern in Preußen, Hannover und Hessen-Kassel betraut. Einige wurden auch Offiziere. Es erfolgten Adelsverleihungen, Heiraten in adelige Familien und Erwerb ländlichen Grundbesitzes.
Gerhard Borries war 1390 bis 1394 Bürger und Bürgermeister von Minden. Gerhard Borries (II.) lebte 1390 bis 1462 in Minden und war möglicherweise sein Sohn. Hermann Borries war 1425 Bürgermeister von Minden. Er gehörte zum Patriziat und war auch Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und gilt für alle Borries, die das Familienbuch aufführt, als der gemeinsame Vorfahr. Seine Nachkommen gehörten ebenfalls zum Mindener Patriziat und wurden in den folgenden 20 Jahren in den Urkunden als Ratsherren, Bürgermeister, Stadtkämmerer, Brüchteherren, Scholarchen und Vorsteher des Nicolai-Armenhauses und des Heiligen-Geist-Hospitals genannt.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde 1648 die Stadt Minden beim Westfälischen Friedenskongress in Münster und Osnabrück durch einen Bürgermeister Borries vertreten. Danach begann der enge Familienverband in Minden sich aufzulösen und viele Familienmitglieder verließen die Stadt.
1733 erfolgte die erste Verleihung eines Adelsdiplomes durch Kaiser Karl VI. an den kurfürstlich-hannoverschen Geheimen Justizrat und Kanzleidirektor Johann Friedrich in Stade. Sie wurde 1734 von dem Kurfürsten Georg II. von Hannover bestätigt und begründete die hannoversche Linie.
Philipp von Borries (1778–1838) erbte das Gut Steinlake als Fideikommiß und wurde nach verschiedenen militärischen und politischen Ämtern 1832 Landrat des Kreises Herford. Diese Position hatten seine Nachkommen bis 1933 inne.
1777 wurde das zweite Diplom vom Kaiser Joseph II. dem Geheimrat Franz Borries verliehen, der im Siebenjährigen Kriege sich durch große Kriegslieferungen verdient gemacht hatte. Mit dem erworbenen Vermögen begründete er den Besitz der westfälischen Familiengüter. Da er kinderlos verstarb, wirkte das Diplom nicht über seine Person hinaus.
Ein weiteres Adelsdiplom wurde 1816 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen dem Kammersekretär Heinrich Johann Borries (1751–1819) in Minden und seinen drei Neffen, dem Kriegsrat Diedrich Borries, dem Großherzoglich Hessischen Major Philipp Borries und dem Steuerreferendar Ludwig Borries verliehen. Es begründet in den beiden Zweigen der jüngeren Linie den adligen Stand.
Drei Brüder der Familie wanderten Ende des 19. Jahrhunderts nach Brasilien, Bolivien und Chile aus und gründeten dort jeweils neue Familienstämme. Während die Brasilianer und Chilenen eng in Kontakt blieben mit der deutschen Verwandtschaft, entwickelte sich der bolivianische Zweig weitgehend unabhängig. Er konnte seine Geschlossenheit über Generationen hinweg bewahren und besteht heute aus mehr Personen als die deutschen Borries. Sie leben überwiegend in den Großstädten Santa Cruz, Cochabamba und La Paz. Wie die Vorfahren aus Deutschland betätigen sich viele freiberuflich, als höhere Angestellte sowie insbesondere im Bereich der Rechtspflege. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia) ist seit 2014 Jorge Isaac von Borries Méndez. Dessen Tochter, die Staatsanwältin Mónica von Borries Orías, fiel im Jahr 2004 in Santa Cruz einem Attentat zum Opfer. Zehn Jahre später wurde ihr Gedenken in einem zeremoniellen Akt mit der Enthüllung einer Büste öffentlich geehrt. Sie wurde zur „Märtyrerin der Staatsanwaltschaft“ ernannt.[1]
Das Wappen von 1733 zeigt in Rot drei Brackenköpfe mit goldenen Halsbändern mit Ring. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein Zederbaum mit goldenem Stamm zwischen zwei voneinander abgewendeten silbernen Brackenköpfen.
Das Wappen von 1777 entspricht dem von 1733, zeigt auf dem Helm an Stelle der Zeder einen natürlichen Palmbaum.
Das Wappen von 1860 zeigt den gleichen Schild. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein mit drei Pfauenfedern besteckter roter Köcher, beseitet von den zwei Brackenköpfen. Schildhalter: Zwei einwärts gekehrte, rot bezungte silberne Bracken mit goldenen Halsbändern. Wahlspruch: „Treu und vest“.
Das Familienwappen hielt Einzug in das Wappen der ehemaligen Gemeinde Häver.
Wappen von Borries 1777
Grafenwappen 1860
Wappen der Grafen von Borries im Wappenbuch des Westfälischen Adels
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser. Alter Adel und Briefadel. 1922. Jg. 16. Justus Perthes, Gotha 1921, S. 90–104; Textarchiv – Internet Archive.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser 1942, B (Briefadel), Jg. 34 Zugleich Adelsmatrikel der Deutschen Adelsgenossenschaft. Justus Perthes, Gotha 1941, S. 43–62.
Walter von Hueck: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon. Band II, Band 58 der Gesamtreihe GHdA, C. A. Starke, Limburg an der Lahn 1974, S. 20–21. ISSN0435-2408
↑Königl.-Grossbrittannischer und Churfürstl.-Braunschweig-Lüneburgscher Staatskalender 1784. Johann Georg Berenberg, Lauenburg 1783/84, S. 62.
↑vgl. Widmung als Onkel, in Basilius von Ramdohrs Studien zur Kenntniss der schönen Natur, der schönen Künste, der Sitten und der Staatsverfassung auf einer Reise nach Dänemark. Verlag Helwingsche Hofbuchhandlung, Band 1, Hannover 1792.
↑Walter von Leers: Die Zöglinge der Ritterakademie zu Brandenburg a. H. 1705–1913. In: Verein der ehemaligen Zöglinge der Ritterakademie zu Brandenburg a. H. (Hrsg.): Alumnatsverzeichnis. Zögling von Borries, Hermann-No.: 1044. Selbstverlag. Druck P. Riemann, Belzig / Ludwigslust 1913, S.216 (staatsbibliothek-berlin.de).