Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager.

Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat.[1]

Aufgaben des Vertragsreeders

Zu den typischen Aufgaben des Vertragsreeders zählen:

Verhältnis zwischen Vertragsreeder und Eigentümer

Der Vertragsreeder führt alle Tätigkeiten im Namen und für Rechnung des Eigentümers aus. Daher trägt der Vertragsreeder üblicherweise kein Risiko hinsichtlich der Höhe der Schiffsbetriebskosten. Ferner hält ihn der Eigentümer in der Regel von allen Ansprüchen Dritter aus seiner Tätigkeit frei, sofern der Vertragsreeder innerhalb seines Aufgabengebietes und mit der erforderlichen Sorgfalt tätig geworden ist.

Für seine Tätigkeit erhält er die vertraglich vereinbarte Vergütung (meist in Prozent der Einnahmen des Schiffes oder in US-Dollar pro Tag). Ob die vereinbarte Vergütung seine Kosten deckt, ist sein Geschäftsrisiko. Die Haftung des Vertragsreeders wird im Regelfall vertraglich auf das 10fache der jährlichen Bereederungsgebühr beschränkt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. SHIPMAN 2009 (Memento vom 11. Januar 2014 im Internet Archive), Mustervertrag, BIMCO.