Die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung[1] nennt speziell in Deutschland geschützte Pflanzen und Tiere.

Über die in der Anlage 1 der BArtSchV erwähnten Arten hinaus sind in Deutschland laut § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), auch Arten besonders oder streng geschützt (im Sinne des § 44), die

oder der

gelistet sind.

Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere

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Alle streng geschützten Arten sind außerdem auch besonders geschützt (§ 7 Abs. 2 Nummer 14 Bundesnaturschutzgesetz).

Informationen zu geschützten Tierarten gibt es beim Bundesamt für Naturschutz.[2]

Säugetiere

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Streng geschützte Säugetiere

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Besonders geschützte Säugetiere

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1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Vögel

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Aves Vögel

Streng geschützte Vögel

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Besonders geschützte Vögel

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5) Besonders geschützte Art auf Grund § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes.

Kriechtiere (Reptilien)

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Reptilia Kriechtiere (Reptilien)

Streng geschützte Kriechtiere

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Besonders geschützte Kriechtiere

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3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Geschützte Lurche (Amphibien)

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Amphibia Lurche (Amphibien)

Besonders geschützte Lurche

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3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.

Geschützte Fische und Rundmäuler

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Pisces Fische und Cyclostomata Rundmäuler

Besonders geschützte Fische und Rundmäuler

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6) Nur Population des Mittelmeeres.

Geschützte Insekten

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Insecta Insekten

Schmetterlinge

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Lepidoptera Schmetterlinge (Falter/Schuppenflügler)

Streng geschützte Schmetterlinge
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Besonders geschützte Schmetterlinge
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9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Hautflügler

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Hymenoptera Hautflügler

Besonders geschützte Hautflügler
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Käfer

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Coleoptera Käfer

Streng geschützte Käfer
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Besonders geschützte Käfer
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3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Libellen

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Odonata Libellen

Streng geschützte Libellen
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Besonders geschützte Libellen
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3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Netzflügler

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Neuroptera Echte Netzflügler

Streng geschützte Netzflügler
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Besonders geschützte Echte Netzflügler
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9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Fangschrecken

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Mantodea Fangschrecken

Besonders geschützte Fangschrecken
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Springschrecken

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Ensifera Langfühlerschrecken und Caelifera Kurzfühlerschrecken

Streng geschützte Springschrecken
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Besonders geschützte Springschrecken
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Spinnentiere

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Arachnida Spinnentiere

Streng geschützte Spinnentiere

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Besonders geschützte Spinnentiere

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Krebse

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Crustacea Krebse

Streng geschützte Krebse

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Besonders geschützte Krebse

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6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Weichtiere

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Mollusca Weichtiere (Mollusken)

Streng geschützte Weichtiere

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Besonders geschützte Weichtiere

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6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Stachelhäuter

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Echinodermata Stachelhäuter

Streng geschützte Stachelhäuter

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Besonders geschützte Stachelhäuter

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6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.

Nesseltiere

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Cnidaria Nesseltiere

Besonders geschützte Nesseltiere

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6) Nur Population des Mittelmeeres.

Schwämme

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Porifera Schwämme

Besonders geschützte Schwämme

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1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
4) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb des Bundesnaturschutzgesetzes.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.
spp. – Die Abkürzung spp. (=species) dient der Bezeichnung aller Arten eines höheren Taxons.

Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen

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Farnartige Pflanzen und Blütenpflanzen

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Pteridophyta Farnartige Pflanzen und Spermatophyta Blütenpflanzen

A

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B

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C

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D

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E – G

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H

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I, J

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L

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M, N

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O

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P

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R

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S

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T – W

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3) Ausgenommen die nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Arten und Unterarten.
8) Nur wild lebende Populationen.

Moose

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Bryophyta Moose

8) Nur wild lebende Populationen.

Liste der nach BArtSchV geschützten Flechten und Pilze

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Flechten

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Lichenes Flechten

8) Nur wild lebende Populationen.

Pilze

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Fungi Pilze

7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.

Quellen

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  1. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung
  2. Bundesamt für Naturschutz: wisia Online-Suche geschützte Arten