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Anhalt ist eine Region Mitteldeutschlands, die zuerst als Herzogtum Anhalt und zuletzt als Freistaat Anhalt ein Gliedstaat des Deutschen Reiches war. Erstmals gehörte Anhalt zwischen 1947 und 1952 zum Land Sachsen-Anhalt und dauerhaft ab dem Jahr 1990.
Das Fürstentum Anhalt entwickelte sich seit 1212 aus einer Erbteilung des (viel später so genannten) Hauses der Askanier. Erstmals nachweisbar ist der Titel „Fürst von Anhalt“ 1215 bei Heinrich I. von Anhalt. Der Name „Anhalt“ geht auf die askanische Stammburg, Burg Anhalt bei Harzgerode, zurück. Für seine wohl erst in der Neuzeit auch das Land, seine Bewohner und ihre Identität erfassende Verbreitung war der an der Burg hängende Fürstentitel aber entscheidend. Der Name „Askanier“ wiederum rührt von der Residenz des Hauses in Aschersleben (lateinisch: Ascharia). Sie gab wiederum jener älteren Grafschaft Aschersleben ihren Namen, die bereits vom Sachsenspiegel als eines der sieben Fahnlehen Sachsens erwähnt wird. Das Fürstentum Anhalt wurde im Laufe der Zeit mehrfach durch Erbteilung zersplittert, unter anderem in Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Zerbst. Diese Namen verdanken sich späterer historischer Zuschreibung.
Erstmals wieder vereinigt wurde das Fürstentum Anhalt 1570. Bereits 1603 wurde es aber wieder in die Kleinstaaten Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Zerbst (und 1611 Anhalt-Plötzkau durch Teilung des Fürstentums Anhalt-Bernburg) aufgeteilt. 1665 übernahm die Anhalt-Plötzkauer Fürstenlinie nach Aussterben der Anhalt-Köthener deren Fürstentum. Das Anhalt-Plötzkauer Teilfürstentum fiel gleichzeitig an Anhalt-Bernburg zurück.
1797 wurde Anhalt-Zerbst nach Aussterben der Zerbster Fürstenlinie auf die anderen anhaltischen Fürstentümer aufgeteilt. 1806 erhielt Fürst von Anhalt-Bernburg vom letzten Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Franz II., das Recht, sich „Herzog“ zu nennen, 1807 wurden die beiden verbleibenden Fürstentümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen von Napoleon I. zu Herzogtümern erhoben und traten am 18. April 1807 dem Rheinbund bei. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden sie als souveräne Kleinstaaten Mitglieder des Deutschen Bundes.
Nach dem Erlöschen der Linien in Köthen (1847) und Bernburg (1863) kam es zum Zusammenschluss der drei Herzogtümer zu einem vereinigten Herzogtum Anhalt mit Dessau als Hauptstadt. 1867 trat Anhalt als Bundesstaat dem unter preußischer Führung entstandenen Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei. Im Bundesrat in Berlin hatte es eine Stimme, wie auch vorher schon im Bundestag in Frankfurt am Main.[1]
Im Zuge der Novemberrevolution 1918 wurden auch in Anhalt Arbeiter- und Soldatenräte gebildet. Diese arbeiteten eher pragmatisch und stellten keine radikalen Forderungen. Am 12. November verkündete Prinzregent Aribert stellvertretend für den minderjährigen Herzog Joachim Ernst die Abdankung und den Thronverzicht für die regierende Familie der Askanier. Anhalt wurde zu einem Freistaat in der Weimarer Republik.[2] Bei den Landtagswahlen im April 1932 wurde die NSDAP mit 15 Mandaten (6 Mandatsträger waren aus Dessau) stärkste Fraktion.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zum Zusammenschluss mit der ehemaligen preußischen Provinz Sachsen zum Land Sachsen-Anhalt in der Sowjetischen Besatzungszone. Dieses Land hatte aber nur kurz Bestand: Bei der Verwaltungsreform von 1952 wurde das Land Sachsen-Anhalt aufgeteilt, und der ehemals anhaltische Teil gehörte danach zu den Bezirken Halle und Magdeburg in der DDR.
Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Land Sachsen-Anhalt in leicht veränderten Grenzen, unter Einschluss aller anhaltischen Gebiete, wieder errichtet. Im Zeitraum zwischen den Kreisreformen von 1994 und 2007 gab es einen Landkreis Anhalt-Zerbst, der seit 1. Juli 2007 zumindest teilweise in den neu gebildeten Landkreis Anhalt-Bitterfeld aufgegangen ist (teilweise im Landkreis Jerichower Land). Das Anhalt im Namen des Landkreises bezieht sich aber auf die Kreisstadt Köthen/Anhalt und die Stadt Zerbst/Anhalt; der historische Name „Anhalt“ lebt somit im Landes- und Kreis- und Stadtnamen weiter. Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche Anhalts entspricht noch heute dem ehemaligen Herzogtum bzw. Freistaat.
„Anhalt“ befindet sich auch im Namen des Anhalter Bahnhofs in Berlin, der den nördlichen Endpunkt der Berlin-Anhaltischen Eisenbahnstrecke (Bahnstrecke Berlin–Halle) bildete und heute nur noch ein unterirdischer S-Bahnhof ist.
Blasonierung: Das Wappen ist dreimal geteilt und zweimal gespalten mit Mittelschild im fünften Feld. In den Feldern:
Normative Festlegung des Wappens in der Herzoglichen Wappenrolle von 1887.
Die Landesfarben waren Rot-Grün-Weiß, manchmal nur Grün-Weiß.
Die Staatsoberhäupter waren bis zur Revolution 1918 die Herzöge von Anhalt (siehe auch: Askanier):
Vorsitzende des Herzoglich-Anhaltischen Staatsministeriums beziehungsweise Staatsminister waren:
1942 wurden die preußischen Gemeinden Löbnitz a. d. Linde, Repau, Pösigk, Schierau, Priorau, Möst und Goltewitz in das Land Anhalt eingegliedert sowie die Gemeinden Tilkerode, Unterwiederstedt und Wadendorf in die Provinz Sachsen des Landes Preußen ausgegliedert.
75.523 Einwohner; 2299 km² (1871)
100.702 Einwohner; 2299 km² (1910)
351.045 Einwohner; 2299 km² (1925)
436.213 Einwohner; 2314 km² (Mai 1939)
Kreis | Einwohner 1871[3] | Einwohner 1910[4][5] |
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Ballenstedt | 25.623 | 31.179 |
Bernburg | 53.940 | 90.736 |
Dessau | 45.353 | 94.854 |
Köthen | 42.361 | 55.043 |
Zerbst | 36.077 | 29.316 |
Der Asteroid des Hauptgürtels (6120) Anhalt ist nach Anhalt benannt.